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Planungssicherstellungsgesetz

a) eingegangene Stellungnahmen im Zuge der Verbändebeteiligung zum Planungssicherstellungsgesetz (einschließlich Datum des Eingangs)
b) Außerhalb der Verbändebeteiligung eingegangene Stellungnahmen zum Planungssicherstellungsgesetz (einschließlich Datum des Eingangs)
c) Sonstige im Zuge der Entstehung der Formulierungshilfe zum PlanSiG eingeholte, beauftragte oder zugegangene Expertisen

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  • Date
    17. May 2020
  • Due date
    June 20, 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) eingegangene Ste…
To Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
From
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Subject
Planungssicherstellungsgesetz [#186937]
Date
May 17, 2020, 9:55 p.m.
To
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) eingegangene Stellungnahmen im Zuge der Verbändebeteiligung zum Planungssicherstellungsgesetz (einschließlich Datum des Eingangs) b) Außerhalb der Verbändebeteiligung eingegangene Stellungnahmen zum Planungssicherstellungsgesetz (einschließlich Datum des Eingangs) c) Sonstige im Zuge der Entstehung der Formulierungshilfe zum PlanSiG eingeholte, beauftragte oder zugegangene Expertisen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186937 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17.05.2020, in der Sie um die Zusendung a) eingegan…
From
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Subject
Planungssicherstellungsgesetz [#186937]
Date
June 4, 2020, 10:55 a.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17.05.2020, in der Sie um die Zusendung a) eingegangener Stellungnahmen im Zuge der Verbändebeteiligung zum Planungssicherstellungsgesetz (einschließlich Datum des Eingangs), b) außerhalb der Verbändebeteiligung eingegangener Stellungnahmen zum Planungssicherstellungsgesetz (einschließlich Datum des Eingangs) und c) sonstige im Zuge der Entstehung der Formulierungshilfe zum PlanSiG eingeholter, beauftragter oder zugegangener Expertisen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, die ich Ihnen gerne beantworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information zugänglich. Die Stellungnahmen der Länder und Verbände, die im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung zum Planungssicherstellungsgesetz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingegangen sind, sind auf unserer BMU-Webseite https://www.bmu.de/GE876 online gestellt. Dort können Sie die Stellungnahmen gerne herunterladen. Außerhalb der Verbändebeteiligung eingegangene Stellungnahmen zum Planungssicherstellungsgesetz sind das VCI- und das BDI-Schreiben, die ich Ihnen gerne dieser E-Mail beigefügt habe. Die Übersendung erfolgt gebührenfrei. Sonstige im Zuge der Entstehung der Formulierungshilfe zum PlanSiG eingeholte, beauftragte oder zugegangene Expertisen liegen nicht vor. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz<http://www.bmu.de/datenschutz> . Mit freundlichen Grüßen
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