Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
In der Anfrage [#152832]
https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigung-der-preisanderungen-des-stadtverkehr-eckernforde/#nachricht-386636
an das Verkehrsministerium SH wird die PBefG-ZustVO § 1 (2) als Grundlage für die Änderung der Genehmigungsbehörde des §39 des PBefG benannt.
Bitte teilen Sie die bundesrechtliche Grundlage mit auf der die
Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG-ZustVO) * Vom 11. Januar 2012 Fassung vom: 16.01.2019
das Bundesrecht im PBefG durch Landesrecht ersetzt.
Bitte teilen Sie außerdem mit in welcher Ausgabe des GVOBL SH 2019 die Seiten 98, 119, und 170 enthalten sind.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Antragsteller/in
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