Regelungen in Kreis Recklinghausen zur Zuteilung einer neuen FIN

Informationen, insbesondere schriftliche Festlegungen, Arbeitsanweisungen, standardisierte Abläufe im Bereich Kfz-Zulassung die den folgenden Prozess regeln:

Die Zuteilung einer neuen Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) für Fahrzeuge die bereits im Verkehr sind.

Hintergrund: aus verschiedenen Gründen kann an einem gebrauchten Fahrzeug die FIN nicht mehr vorhanden oder gar nicht mehr lesbar sein. Wenn alle zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, die alte FIN wieder herzustellen oder herzuleiten, kann die Zulassungsbehörde nach §59(3) StVZO eine neue FIN zuteilen.

Dieser Vorgang in der praktischen Umsetzung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Auslegung des Paragrafen kann von jeder Zulassungsbehörde anders geregelt werden. Hierzu hätte ich gerne Informationen wie dies in ihrem Zulassungsbezirk geregelt ist.

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung.

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  • Date
    19. February 2025
  • Due date
    March 21, 2025
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
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Subject
Regelungen in Kreis Recklinghausen zur Zuteilung einer neuen FIN [#328030]
Date
Feb. 19, 2025, 9:59 a.m.
To
Kreisverwaltung Recklinghausen
Status
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen, insbesondere schriftliche Festlegungen, Arbeitsanweisungen, standardisierte Abläufe im Bereich Kfz-Zulassung die den folgenden Prozess regeln: Die Zuteilung einer neuen Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) für Fahrzeuge die bereits im Verkehr sind. Hintergrund: aus verschiedenen Gründen kann an einem gebrauchten Fahrzeug die FIN nicht mehr vorhanden oder gar nicht mehr lesbar sein. Wenn alle zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, die alte FIN wieder herzustellen oder herzuleiten, kann die Zulassungsbehörde nach §59(3) StVZO eine neue FIN zuteilen. Dieser Vorgang in der praktischen Umsetzung ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Auslegung des Paragrafen kann von jeder Zulassungsbehörde anders geregelt werden. Hierzu hätte ich gerne Informationen wie dies in ihrem Zulassungsbezirk geregelt ist. Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 328030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328030/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Kreisverwaltung Recklinghausen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben hier folgende Verfahrensweise: Die Neueinschlagung einer Fahrz…
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Kreisverwaltung Recklinghausen
Subject
AW: [Extern] Regelungen in Kreis Recklinghausen zur Zuteilung einer neuen FIN [#328030]
Date
Feb. 19, 2025, 2:23 p.m.
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> wir haben hier folgende Verfahrensweise: Die Neueinschlagung einer Fahrzeugidentnummer bzw. deren Begrenzung erfolgt hier durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsbehörde. Diese wird ausgestellt, sofern die alte, herausgetrennte Fahrgestellnummer hier vorgelegt wird oder eine Bestätigung einer Werkstatt vorliegt, dass die alte Fahrgestellnummer lesbar durchkreuzt wurde. Sofern keine Fahrgestellnummer mehr vorhanden ist, ist eine Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht möglich. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Name Not Public >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Antragstel…
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AW: [Extern] Regelungen in Kreis Recklinghausen zur Zuteilung einer neuen FIN [#328030]
Date
Feb. 21, 2025, 1:31 p.m.
To
Kreisverwaltung Recklinghausen
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 328030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328030/
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Date
Feb. 21, 2025, 1:36 p.m.
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