Risikoanalyse Corona/Kollateralschäden durch Maßnahme

Guten Tag,
ich hätte gern eine Antwort auf die Frage, in wie weit und in welcher Form die Bundesregierung/das BMI eine Risikoanalyse, zur Abwägung der Bedrohung durch Corona gegenüber den Folgeschäden, die durch Maßnahme die Pandemie einzuschränken, entstehen könnten, durchgeführt hat und was das Ergebnis dieser Analyse war.
Danke

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  • Date
    11. May 2020
  • Due date
    June 16, 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, ich hätt…
To Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
From
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Subject
Risikoanalyse Corona/Kollateralschäden durch Maßnahme [#186402]
Date
May 11, 2020, 9:17 p.m.
To
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ich hätte gern eine Antwort auf die Frage, in wie weit und in welcher Form die Bundesregierung/das BMI eine Risikoanalyse, zur Abwägung der Bedrohung durch Corona gegenüber den Folgeschäden, die durch Maßnahme die Pandemie einzuschränken, entstehen könnten, durchgeführt hat und was das Ergebnis dieser Analyse war. Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186402 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
200512, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Risikoanalyse, zur Abwägung der Bedrohung durch Corona gegenüber den F…
From
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Subject
200512, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Risikoanalyse, zur Abwägung der Bedrohung durch Corona gegenüber den Folgeschäden, die durch Maßnahme die Pandemie einzuschränken, entstehen könnten,
Date
June 8, 2020, 1:48 p.m.
Status
Awaiting response
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben vom 12.05.2020 an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), mit dem Sie zum Thema Maßnahmen zu Corona um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten, wurde eingehend in unserem Haus geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG, sondern um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wurde der Bürgerservice gebeten, Ihnen zur abschließenden Beantwortung Ihrer Zuschrift folgende allgemeine Hinweise zu übermitteln: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erleben wir eine Pandemie. Wegen dieser außergewöhnlichen Herausforderung sind zur Eindämmung des Coronavirus vorübergehende Einschränkungen und weitreichende Maßnahmen notwendig. Wir können dankbar sein, dass diese Maßnahmen im weit überwiegenden Teil der Bevölkerung auf großes Verständnis und auf breite Akzeptanz stoßen, auch wenn sie vielfach mit erheblichen Einschränkungen verbunden sind. Die COVID-19 Pandemie stellt unser Land – die gesamte Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltungen – vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die getroffenen Maßnahmen der Gesellschaft und Wirtschaft viel abverlangen. Sie waren und sind jedoch erforderlich, um einen unkontrollierten Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern, das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten und Menschenleben zu retten. Ich möchte Ihnen abschließend versichern, dass die beschlossenen Maßnahmen regelmäßig durch die Bundesregierung und die Länder daraufhin überprüft werden, ob sie weiter notwendig und verhältnismäßig oder ob Anpassungen erforderlich sind. Bei der Antwort auf diese Frage wird sorgfältig abgewogen, welche Maßnahmen die Ausbreitung des Virus wirksam verhindern und welche sozialen und wirtschaftlichen Folgekosten damit jeweils verbunden sind. Es gibt viele Unsicherheiten und Sorgen, aber auch Falschmeldungen bezüglich der zur Bekämpfung der Pandemie getroffenen Maßnahmen. Dabei steht fest, dass alle Regelungen zeitlich befristet sind und einer kontinuierlichen Prüfung unterliegen. Hierzu hat die Bundesregierung auf ihrer Internetseite Informationen bereitgestellt: bundesregierung.de ( https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/mythen-und-falschmeldungen/fragen-massnahmen-breg-1752982 ) Ebenso hat der Bundestag, insbesondere der dortige Wissenschaftliche Dienst, zu zahlreichen Maßnahmen in Bezug auf Corona, Stellung bezogen bzw. Analysen durchgeführt: https://www.bundestag.de/services/suche?suchbegriff=corona Ich hoffe zur Klärung Ihrer Fragen beigetragen zu haben, wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und insbesondere, dass Sie gesund durch diese außergewöhnliche Zeit kommen. Mit freundlichen Grüßen