Az: GI5-12017/1#1 -
Antragsteller/in, Antragsteller/in
Sehr
geehrteAntragsteller/in
Ihr Schreiben vom 12.05.2020 an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), mit dem Sie zum Thema Maßnahmen zu Corona um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten, wurde eingehend in unserem Haus geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG, sondern um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wurde der Bürgerservice gebeten, Ihnen zur abschließenden Beantwortung Ihrer Zuschrift folgende allgemeine Hinweise zu übermitteln:
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erleben wir eine Pandemie. Wegen dieser außergewöhnlichen Herausforderung sind zur Eindämmung des Coronavirus vorübergehende Einschränkungen und weitreichende Maßnahmen notwendig. Wir können dankbar sein, dass diese Maßnahmen im weit überwiegenden Teil der Bevölkerung auf großes Verständnis und auf breite Akzeptanz stoßen, auch wenn sie vielfach mit erheblichen Einschränkungen verbunden sind. Die COVID-19 Pandemie stellt unser Land – die gesamte Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltungen – vor große Herausforderungen.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die getroffenen Maßnahmen der Gesellschaft und Wirtschaft viel abverlangen. Sie waren und sind jedoch erforderlich, um einen unkontrollierten Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern, das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten und Menschenleben zu retten.
Ich möchte Ihnen abschließend versichern, dass die beschlossenen Maßnahmen regelmäßig durch die Bundesregierung und die Länder daraufhin überprüft werden, ob sie weiter notwendig und verhältnismäßig oder ob Anpassungen erforderlich sind. Bei der Antwort auf diese Frage wird sorgfältig abgewogen, welche Maßnahmen die Ausbreitung des Virus wirksam verhindern und welche sozialen und wirtschaftlichen Folgekosten damit jeweils verbunden sind.
Es gibt viele Unsicherheiten und Sorgen, aber auch Falschmeldungen bezüglich der zur Bekämpfung der Pandemie getroffenen Maßnahmen. Dabei steht fest, dass alle Regelungen zeitlich befristet sind und einer kontinuierlichen Prüfung unterliegen. Hierzu hat die Bundesregierung auf ihrer Internetseite Informationen bereitgestellt:
bundesregierung.de (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/mythen-und-falschmeldungen/fragen-massnahmen-breg-1752982 )
Ebenso hat der Bundestag, insbesondere der dortige Wissenschaftliche Dienst, zu zahlreichen Maßnahmen in Bezug auf Corona, Stellung bezogen bzw. Analysen durchgeführt:
https://www.bundestag.de/services/suche?suchbegriff=corona
Ich hoffe zur Klärung Ihrer Fragen beigetragen zu haben, wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und insbesondere, dass Sie gesund durch diese außergewöhnliche Zeit kommen.
Mit freundlichen
Grüßen