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Studie Corona-Impfung Spätgebärende

alle aktuellen Studien (englisch oder deutsch) aus denen hervorgeht, dass für Spätgebärende (ab 35 Jahre) durch die Corona-Impfung keine Gefahr für das Ungeborene besteht. Der Fokus liegt hierbei auf Altersgruppe der Schwangeren, Schwangerschaftswoche zum Zeitpunkt der Impfung, Vorerkrankungen, Impfstoff, Nachbeobachtungszeitraum, Größe der Kontrollgruppe.

Vielen Dank.

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  • Date
    7. September 2021
  • Due date
    Oct. 9, 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle aktuellen St…
To Bundesministerium für Gesundheit Details
From
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Subject
Studie Corona-Impfung Spätgebärende [#227979]
Date
Sept. 7, 2021, 9:35 p.m.
To
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Awaiting response — email was sent successfully.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle aktuellen Studien (englisch oder deutsch) aus denen hervorgeht, dass für Spätgebärende (ab 35 Jahre) durch die Corona-Impfung keine Gefahr für das Ungeborene besteht. Der Fokus liegt hierbei auf Altersgruppe der Schwangeren, Schwangerschaftswoche zum Zeitpunkt der Impfung, Vorerkrankungen, Impfstoff, Nachbeobachtungszeitraum, Größe der Kontrollgruppe. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227979/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kind Regards, << Name Not Public >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
Eingangsbestätigung, Studie Corona-Impfung Spätgebärende [#227979]
Date
Sept. 9, 2021, 11:20 a.m.
Status
Request resolved
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem u.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetzt teile ich Ihnen mit, dass die v…
From
Bundesministerium für Gesundheit
Subject
AW: Studie Corona-Impfung Spätgebärende [#227979]
Date
Sept. 17, 2021, 11:10 a.m.
Status
image001.jpg
1.6 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrem u.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetzt teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen gewünschten Studien im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorliegen. Die Zulassungen der Impfstoffe erfolgt durch die EU Kommission nach Bewertung durch die Europäische-Arzneimittel-Agentur (EMA). Möglicherweise könnten Studien auch beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder dem Robert Koch-Institut (RKI) vorhanden sein. Da Informationszugang stets durch die sachnächste Behörde zu erfolgen hat und Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten widersprochen haben, möchte ich Sie bitten, sich direkt an die genannten Behörden zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
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