Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme der Bundesministerin der Justiz zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Das Überprüfungsergebnis und die daraus resultierende Stellnahme der Bundesministerin der Justiz, die als Zustimmung gilt.

Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
26.10.2018

Den datenschutzrechtlichen Regelungen des Gesetzentwurfs haben im Rahmen der Ressortanhörung beide Verfassungsressorts – das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) – sowie der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) zugestimmt.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/entwurf-neuntes-gesetz-zur-aenderung-des-strassenverkehrsgesetzes.html

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    7. December 2018
  • Due date
    Jan. 8, 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Überprüfungs…
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Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme der Bundesministerin der Justiz zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes [#35093]
Date
Dec. 7, 2018, 10:05 a.m.
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Bundesministerium der Justiz
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Überprüfungsergebnis und die daraus resultierende Stellnahme der Bundesministerin der Justiz, die als Zustimmung gilt. Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes 26.10.2018 Den datenschutzrechtlichen Regelungen des Gesetzentwurfs haben im Rahmen der Ressortanhörung beide Verfassungsressorts – das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) – sowie der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) zugestimmt. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/entwurf-neuntes-gesetz-zur-aenderung-des-strassenverkehrsgesetzes.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1050/2018 Sehr geehrtAntragstell…
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AW: Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme der Bundesministerin der Justiz zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes [#35093]
Date
Jan. 2, 2019, 8:11 a.m.
Status
Awaiting response

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1050/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 7. Dezember 2018 wird im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Es liegen im BMJV amtliche Informationen zu Ihrem Antrag vor. Die Prüfung von Ausschlussgründen vom Informationszugang konnte bislang noch nicht abgeschlossen werden. Allerdings zeichnet sich ab, dass ein Informationszugang derzeit voraussichtlich nicht möglich sein wird. Um Ihnen einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid übersenden zu können, bitte ich um Ihren richtigen Namen sowie um Ihre zustellfähige Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Zwischenantwort. 1) Teilen Sie mir bitte mit, wenn die Prüfu…
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AW: Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme der Bundesministerin der Justiz zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes [#35093]
Date
Jan. 2, 2019, 8:59 p.m.
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Bundesministerium der Justiz
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Zwischenantwort. 1) Teilen Sie mir bitte mit, wenn die Prüfung von Ausschlussgründen abgeschlossen ist. 2) Zitat: "ein Informationszugang DERZEIT voraussichtlich nicht möglich sein wird" Teilen Sie mir bitte mit, wenn DERZEIT beendet ist bzw. sein wird. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 35093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 1050/2018 Sehr geehrteAntragst…
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AW: Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme der Bundesministerin der Justiz zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes [#35093]
Date
June 26, 2019, 11:42 a.m.
Status
Awaiting response
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II - Z3 1050/2018 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 7. Dezember 2018. Wie ich Ihnen bereits mit E-Mail vom 2. Januar 2019 mitgeteilt hatte, liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz amtliche Informationen zu Ihrem Antrag vor. Der Zugang zu diesen Dokumenten ist inzwischen möglich. Ich bitte daher um Mitteilung, ob weiterhin Interesse an der Zusendung der erbetenen Unterlagen besteht, und zudem um Ihre zustellfähige Anschrift. Das BMJV führt seine Verwaltungsakten derzeit noch in Papierform. Sollte ich innerhalb von zwei Wochen keine Mitteilung von Ihnen erhalten, werde ich den Vorgang schließen. Hinweis: Das BMJV verarbeitet im Zusammenhang mit Ihrem Antrag nach dem IFG ausschließlich solche Daten, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und um das Verwaltungshandeln des BMJV ordnungsgemäß zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere personenbezogene Informationen, die Sie unmittelbar übermittelt haben. Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung der Aufgaben des BMJV erforderlich (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz). Weitere Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das BMJV finden Sie auf der Internetseite unter www.bmjv.bund.de. Hier finden Sie u.a. auch nähere Erläuterungen zu Ihren Rechten sowie weiterführende Kontakt- bzw. Beschwerdemöglichkeiten. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin an Ihrer Stellungnahme interessiert. Ihre Verwaltungsakten mögen noch in Pa…
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AW: Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme der Bundesministerin der Justiz zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes [#35093]
Date
June 26, 2019, 4:02 p.m.
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Bundesministerium der Justiz
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin an Ihrer Stellungnahme interessiert. Ihre Verwaltungsakten mögen noch in Papierform geführt werden (dies sollten Sie im eigenen Interesse auch so beibehalten), dass Ihre Stellungnahmen allerdings mit der Schreibmaschine oder von Hand geschrieben werden, das nehme ich Ihnen leider nicht ab. Senden Sie mir bitte die mit Sicherheit in elektronischer Form vorliegende Stellungnahme über dieses Portal zu. Vielen Dank für Ihre Mühe Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1050/2018 Sehr geehrteAntragsteller/…
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IFG-Antrag-Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme der Bundesministerin der Justiz zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes [#35093]
Date
Jan. 20, 2020, 1:26 p.m.
Status
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Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1050/2018 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegenden Bescheid vom 20. Januar 2020 nebst drei Anlagen erhalten Sie ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen