Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme des Bundesministers des Innern zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Das Überprüfungsergebnis und die daraus resultierende Stellnahme des Bundesministers des Innern, die als Zustimmung gilt. Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes 26.10.2018 Den datenschutzrechtlichen Regelungen des Gesetzentwurfs haben im Rahmen der Ressortanhörung beide Verfassungsressorts – das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) – sowie der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) zugestimmt.

Siehe
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/entwurf-neuntes-gesetz-zur-aenderung-des-strassenverkehrsgesetzes.pdf?__blob=publicationFile

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    7. December 2018
  • Due date
    Jan. 8, 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Überprüfungs…
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Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme des Bundesministers des Innern zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes [#35094]
Date
Dec. 7, 2018, 10:11 a.m.
To
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Überprüfungsergebnis und die daraus resultierende Stellnahme des Bundesministers des Innern, die als Zustimmung gilt. Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes 26.10.2018 Den datenschutzrechtlichen Regelungen des Gesetzentwurfs haben im Rahmen der Ressortanhörung beide Verfassungsressorts – das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) – sowie der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) zugestimmt. Siehe https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/entwurf-neuntes-gesetz-zur-aenderung-des-strassenverkehrsgesetzes.pdf?__blob=publicationFile
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#1810 Sehr geehrtAntragsteller/in
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Subject
Antwort: Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme des Bundesministers des Innern zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes [#35094]
Date
Dec. 10, 2018, 10:36 a.m.
Status
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Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#1810 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 07. Dezember 2018. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift . Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
To Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Subject
Vermittlung bei Anfrage „Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme des Bundesministers des Innern zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ [#35094] [#35094]
Date
Dec. 11, 2018, 8:13 a.m.
To
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35094 Ich bin der Meinung, die Bearbeitung der Anfrage wurde zu Unrecht von der Nennung einer Postanschrift abhängig gemacht. Die Auswirkungen einer solchen gesetzlichen Reglung würden potentiell alle deutschen sowie alle ausländischen Nutzer deutscher Straßen unverhältnismäßig betreffen. Die Anfrage erfolgt somit im öffentlichen Interesse. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 35094.pdf Anfragenr: 35094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-725/002 II#0423 Sehr geehrtAntrags…
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Subject
Vermittlung bei Anfrage »Total-Videoüberwachung zur Einhaltung von Dieselfahrverboten - Prüfungsergebnis - Stellungnahme des Bundesministers des Innern zum Neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes« [#35094] # 15-725/002 II#0423
Date
Jan. 15, 2019, 9:11 a.m.
Status
Awaiting response
redacted
737.0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-725/002 II#0423 Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Entsprechend meiner Informationspflicht über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO, füge ich als Anlage zu dieser E-Mail meine Datenschutzerklärung bei. Sollten Sie die Anlage nicht öffnen können, so lassen Sie mich dies bitte wissen, damit ich Ihnen die Datenschutzerklärung nachreichen kann. Die Datenschutzerklärung ist auch auf der Website der BfDI verfügbar unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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