WD 7 - 135/07 – Informationen zu § 29 GWB-E - Einführung der Beweislastumkehr und Klagemöglichkeit Privater

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die Ausarbeitung WD 7 - 135/07 mit dem Titel „Informationen zu § 29 GWB-E - Einführung der Beweislastumkehr und Klagemöglichkeit Privater“.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

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  • Date
    28. January 2016
  • Due date
    March 1, 2016
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Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

This request was made as part of the campaign “Frag den Bundestag”.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ausarbeitung…
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Subject
WD 7 - 135/07 – Informationen zu § 29 GWB-E - Einführung der Beweislastumkehr und Klagemöglichkeit Privater [#14329]
Date
Jan. 28, 2016, 10:23 p.m.
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Deutscher Bundestag
Status
Awaiting response
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ausarbeitung WD 7 - 135/07 mit dem Titel „Informationen zu § 29 GWB-E - Einführung der Beweislastumkehr und Klagemöglichkeit Privater“. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Deutscher Bundestag
Ihre Anfrage nach dem IFG Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,   Ihr IFG-Antrag, mit dem S…
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Deutscher Bundestag
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Ihre Anfrage nach dem IFG
Date
Feb. 8, 2016, 3:05 p.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,   Ihr IFG-Antrag, mit dem Sie um Zusendung der Ausarbeitung   WD 7 - 135/07 Informationen zu § 29 GWB-E - Einführung der Beweislastumkeh   bitten, ist im Referat ZR 4 des Deutschen Bundestages eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen ZR 4-1334-IFG-A-01-14329/2016 bearbeitet.   Wegen der Vielzahl der derzeit eingehenden Anträge bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Von zwischenzeitlichen Rückfragen bitte ich daher abzusehen.   Sobald als möglich werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen.   Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#14329] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "W…
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AW: Ihre Anfrage nach dem IFG [#14329]
Date
March 1, 2016, 9:02 p.m.
To
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "WD 7 - 135/07 – Informationen zu § 29 GWB-E - Einführung der Beweislastumkehr und Klagemöglichkeit Privater" vom 28.01.2016 (#14329) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Deutscher Bundestag
Ihre IFG-Anfrage Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,   mit Ihrer Anfrage #14329 baten Sie…
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Deutscher Bundestag
Subject
Ihre IFG-Anfrage
Date
March 15, 2016, 11:42 a.m.
Status
Awaiting response
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,   mit Ihrer Anfrage #14329 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.   Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter                                      ,,Dokumente->Fachinformationen"   veröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet.   Die von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne des § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass von einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine individuelle Benachrichtigung erfolgt.   Ich bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.   Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre IFG-Anfrage [#14329] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "WD 7 - 135…
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Subject
AW: Ihre IFG-Anfrage [#14329]
Date
March 26, 2016, 1:51 p.m.
To
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "WD 7 - 135/07 – Informationen zu § 29 GWB-E - Einführung der Beweislastumkehr und Klagemöglichkeit Privater" vom 28.01.2016 (#14329) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14329 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in