IFG_GutachtenDigitaleStrategie_2_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gutachten zur Bewertung der Digitalen Strategie 2025

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Bundesministerium für Wirtschaft und •Energie 11019 Berlin          TEL.-ZENTRALE +49 30 18615 0 Nur per E-Mail an:                                                   FAX   +49 30 18615 7010 INTERNET  www.bmwi.de Herrn                                                      BEARBEITET VON Referat  VIB2 Arne Semsrott                                                      E-MAIL  buero-vib2@bmwi.bund.de Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.                            AZ   60500/005#002 DATUM   Berlin, 27. Oktober 2017 ██████████████████████████ BETREFF Gutachten zur Bewertung der Digitalen Strategie 2025 HIER Ihre weitere Anfrage vom 11.10.2017 ANLAGE Alternativvorschlag von TLGG Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Anruf vom 11. Oktober 2017 haben Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (lFG) die Zusendung weiterer, neben dem Kurzgutachten zur Bewertung der Digitalen Strategie 2025 von der Torben, Lucie und die gelbe Gefahr GmbH (TLGG) erbrachten Leistungen beantragt. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: Mit Bescheid vom 9. Oktober 2017 – 60500/005#002 – habe ich Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen stattgegeben und das zunächst erbetene Kurzgutachten zugeleitet. Daraufhin haben Sie mit Anruf vom 11. Oktober 2017 um 15:34 Uhr angefragt, Zugang zu über dieses Kurzgutachten hinausgehende Leistungen der TLGG zu erhalten. Diese fernmündliche Erklärung bewerte ich als weiteren Antrag auf Informationszugang nach dem IFG. Anträge nach dem IFG können auch formlos, insbesondere fernmündlich gestellt werden. HAUSANSCHRIFT Scharnhorststraße- 3437 10115 Berlin VERKEHRSANBINDUNGU6        Naturkundemuseum S-Bahn Berlin Hauptbahnhof Tram Invalidenpark
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Seite 2 von 2 Sie haben gemäß § 1 Abs. 1 lFG Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, der durch Übersendung des anliegenden Alternativvorschlags der TLGG gewährt wird. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. Teil A Nr. 1.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV werden keine Gebühren erhoben. Auslagen werden ebenfalls nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Digital signiert von: Hartl Andreas Name: CN = Hartl Andreas C = DE O = Bund OU = BMWi Datum: 2017.10. 27 11:38:15 + 01'00'
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