Die Sozialen Medien in der Informationsarbeit der Bundeswehr

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Social Media Aktivitäten des BAPersBw

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A-600/5 ng sd i en st ! Zentrale Dienstvorschrift Än de ru Die Sozialen Medien un te rli eg tn ic ht de m in der Informationsarbeit us D ie se rA Herausgegeben durch: Beteiligte Interessenvertretungen: Gebilligt durch: dr uc k Zweck der Regelung: Vorgaben für das Fachpersonal der Informationsarbeit zur Einrichtung und zum redaktionellen Betrieb von Auftritten in den Sozialen Medien. Bundesministerium der Verteidigung Gesamtvertauenspersonenausschuß beim BMVg Hauptpersonalrat beim BMVg Leiter BMVg Pr-/InfoStab Herausgebende Stelle: Einstufung: BMVg Pr-/InfoStab 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Offen Einsatzrelevanz: Ja Berichtspflichten: Nein Gültig ab: 27.01.2017 Frist zur Überprüfung: 26.01.2022 Version: 1 Ersetzt: Entfällt Aktenzeichen: B.6005.1I Identifikationsnummer: A.6005.1I Geltungsbereich: Stand: Januar 2017
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A-600/5 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Grundsätze 4 1.1 1.2 1.3 1.4 Zweck Strukturen, Definitionen und Verantwortlichkeiten Die Auftritte der Bundeswehr in Sozialen Medien Facebook 4 4 5 6 1.4.1 1.4.2 1.4.3 1.4.4 Zentrale Hauptseite Arbeitgebermarke Bundeswehr und Personalwerbung Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung Regionale Facebook-Seiten 6 6 6 7 1.5 YouTube 7 1.5.1 1.5.2 Zentraler Hauptkanal Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung 7 7 1.6 Instagram 1.6.1 1.6.2 Zentraler Hauptkanal Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung 1.7 Twitter 1.7.1 1.7.2 Zentraler Hauptkanal Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 Snapchat Google+ flickr XING kununu 2 Vorgaben für den redaktionellen Betrieb von Auftritten in Sozialen Medien 8 8 8 8 8 9 9 9 10 10 us rA se 10 Auftritte von Paten oder anderen bundeswehrnahen Vereinen, Verbänden oder Stiftungen 11 3 Redaktionelle Arbeit 12 3.1 Grundsätzliche Vorgaben 12 3.1.1 3.1.2 3.1.2.1 3.1.3 3.1.4 3.1.5 3.1.6 3.1.7 3.1.8 3.1.9 Impressumspflicht, Datenschutzerklärung und Netiquette Freigabe von Inhalten Freigabe von Inhalten mit Einsatzbezug Redaktionsplan Inhalte von Beiträgen Vernetzung der Sozialen Kanäle Recht am eigenen Bild Sprache, Stil und Gehalt Foto- und Videobearbeitung Veröffentlichungszeit 12 13 13 14 14 14 15 15 15 16 ie D 2.1 8 dr uc k un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd i en st ! 1 Seite 2 Stand: Januar 2017
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A-600/5 Inhaltsverzeichnis Unterstützen von Kampagnen in Sozialen Medien Teilen/Liken von Inhalten Dritter 16 17 3.2 Formale Vorgaben 17 3.2.1 3.2.1.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 Facebook Regionale Facebook-Seiten Instagram Twitter Snapchat flickr 17 18 18 19 19 19 4 Bearbeitung von Kommentaren und Fragen (Community-Management) 20 4.1 4.2 4.3 4.4 Community-Management Die Community-Managerin bzw. der Community-Manager Redaktionelle Hinweise für den Dialog im Community-Management Krisenkommunikation, Löschungen und Shitstorms 20 20 21 22 4.4.1.1 4.4.1.2 24 4.4.1.3 Umgang mit normüberschreitenden Inhalten Umgang mit Inhalten von Bundeswehrangehörigen, die Vorschriften und Gesetze missachten Umgang mit Trollen 5 Anlagen 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 Netiquette Social-Media-Guidelines Nutzungsbedingungen für flickr-Fotos Glossar Bezugsjournal Änderungsjournal 24 24 26 27 29 31 32 34 34 D ie se rA us dr uc k un te rli eg tn ic ht de m Än de ru ng sd i en st ! 3.1.10 3.1.11 Seite 3 Stand: Januar 2017
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A-600/5 Grundsätze 1 Grundsätze 1.1 Zweck 101. Diese Zentrale Dienstvorschrift macht Vorgaben für alle, die für die Sozialen Medien im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) in Wort und Bild redaktionell arbeiten. Sie dient gleichzeitig als Hilfestellung für diesen Bereich. 102. Soziale Medien sind unter anderem soziale Netzwerke, Blogs, Foren, Karriere-Netzwerke sowie Video- und Fotoportale. Der Inhalt kann als Text, Foto, Video, Grafik oder Audio dargestellt sein. Soziale Medien sind fester Bestandteil der gesellschaftlichen Kommunikation. Sie folgen st ! 103. sd i en ihren eigenen Regeln und unterscheiden sich elementar von den klassischen Medien Print, Radio und ng Fernsehen sowie von herkömmlichen Internetseiten. Dialog, Schnelligkeit, Transparenz, Authentizität de Jeder Kanal hat besondere Eigenschaften, die technische Innovationsgeschwindigkeit und Än 104. ru und Vernetzung sind bestimmende Faktoren. de m die Entwicklung auf dem Markt der verfügbaren Plattformen ist rasant. Um den Gesetzmäßigkeiten ic ht gerecht zu werden, sind alle Redakteurinnen und Redakteure aufgefordert, sich über diese Zentrale rli Die Bundeswehr bietet als zeitgemäße Erweiterung ihrer Informationsarbeit und ihrer te 105. eg tn Dienstvorschrift hinaus stets auf aktuellem Stand zu halten. un Personalwerbung auch Auftritte in den Sozialen Medien an. Sie kommt so ihrem verfassungsmäßigen uc k Auftrag zur Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre Tätigkeiten, Vorhaben und Ziele nach us dr und kommuniziert mit personalwerblich relevanten Zielgruppen. Diese Angebote sind bürgernah und rA dialogorientiert. Sie ermöglichen auch einen Einblick in das Regierungshandeln und sorgen für ie se Transparenz. Die Bundeswehr nutzt die Sozialen Medien zur Reputationspflege der Marke D Bundeswehr sowie zur Stärkung der eigenen Corporate Identity. 1.2 Strukturen, Definitionen und Verantwortlichkeiten 106. Viele Fachbegriffe im Bereich der Sozialen Medien werden im Alltag und in der Fachliteratur in englischer Sprache verwendet. Oftmals gibt es keine allgemein gebräuchliche deutsche Übersetzung. Aus Gründen der besseren Verständlichkeit und der präzisen Verwendung der Bezeichnungen werden diese als Fachbegriffe in dieser Regelung in englischer Sprache belassen. 107. Nichtöffentliche Informationsaustausche in den Sozialen Medien außerhalb der Aufgaben- felder der Informationsarbeit der Bundeswehr (z. B. geschlossene Facebook-Gruppen, WhatsApp- Gruppen, Alumni-Gruppen usw.) bleiben von dieser Regelung unberührt. Seite 4 Stand: Januar 2017
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Grundsätze 108. A-600/5 Neben den Inhalten der Informationsarbeit und der Personalwerbung bietet die Bundeswehr auch Soziale Medien für Betreuung an. Diese Zentrale Dienstvorschrift gilt für die formellen Vorgaben uneingeschränkt, inhaltlich ist das Bundesministerium der Verteidigung, Referat Führung Streitkräfte III 2 (BMVg FüSK III 2) federführend. 109. Diese Zentrale Dienstvorschrift wird mit weiterführenden Weisungen durch das Presseinformationszentrum der Streitkräftebasis (PIZ SKB) und das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) jeweils für die Auftritte im Verantwortungsbereich und durch die Redaktion der Bundeswehr (RedBw) für die zentralen Auftritte ergänzt werden. 110. Die pressefachlichen Strukturen der Informationsarbeit der Bundeswehr werden durch diese Vorschrift nicht verändert. st ! In einer Redaktion für Soziale Medien treten grundsätzlich drei Akteure auf: die Social- en 111. sd i Media-Managerin bzw. -Manager, die Social-Media-Redakteurin bzw. -Redakteur und die ng Community-Managerin bzw. -Manager (Definitionen siehe Glossar). Für die Auftritte in den Sozialen de ru Medien der Bundeswehr können diese Rollen in einer Person gebündelt werden. Ein entsprechender Zur Weiterbildung und als Informationsaustausch findet eine jährliche „Tagung Soziale de 112. m Än Lehrgang wird am Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr (ZInfoABw) angeboten. Die beiden Universitäten der Bundeswehr (UniBw) nehmen eine besondere Rolle ein eg 113. tn ic ht Medien der Bundeswehr“ statt. Die Federführung liegt beim ZInfoABw. te rli (vgl. Bereichsdienstvorschrift C-500/5 „Beauftragung des Bundesamtes für das Personalmanagement k un der Bundeswehr mit der Wahrnehmung von zentralen Aufgaben des Organisationsbereiches dr uc Personal“, Anlage 2.2). Nach § 2 Absatz 8 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) unterrichten die rA us Hochschulen die Öffentlichkeit über die Erfüllung ihrer Aufgaben (Forschung, Lehre und Studium). Im se Rahmen dieser Zuständigkeit haben die Hochschulen das Recht und die Pflicht zu eigener D ie Informationsarbeit außerhalb des Pressefachstranges. Sobald ein Sprecher der UniBw jedoch zu allgemeinen Bundeswehrthemen und nicht zu einem bestimmten Forschungsauftrag postet, unterliegt er den Regularien der Informationsarbeit der Bundeswehr und hat daher den Pressefachstrang einzuhalten. Im Zweifelsfall ist mit PIZ Personal Rücksprache zu halten. 1.3 Die Auftritte der Bundeswehr in Sozialen Medien 114. Die öffentlich zugänglichen Auftritte der Informationsarbeit in den Sozialen Medien werden, um die Widerspruchsfreiheit innerhalb aller Bundeswehrmedien sicherstellen zu können, zentral im BMVg Pr-/InfoStab 2 konzipiert und gesteuert. Dienststellen ist es untersagt, eigene Auftritte zu erstellen. Ausnahmen müssen durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Pr-/InfoStab genehmigt werden (vgl. Zentrale Dienstvorschrift A-600/1 „Informationsarbeit“, Abschnitt 8.2). Seite 5 Stand: Januar 2017
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A-600/5 115. Grundsätze Die Auftritte der Informationsarbeit (InfoA) in Sozialen Medien beinhalten als Schwerpunkt Aspekte der externen Kommunikation. Zusätzlich nutzen auch Angehörige der Bundeswehr die Sozialen Medien. Daher sind diese immer auch Teil der Mitarbeiterkommunikation. Alle Auftritte sind als Teil der Integrierten Kommunikation widerspruchsfrei, authentisch und professionell zu führen. Zu technischen, inhaltlichen und redaktionellen Qualitätsstandards siehe Abschnitt 2 bis 4. 116. Die von der Bundeswehr genutzten Kanäle umfassen aktuell (Januar 2017): Facebook, YouTube, Instagram, Twitter, Snapchat, Google+, Flickr, XING und kununu Facebook 1.4.1 Zentrale Hauptseite 117. Im Jahr 2011 wurde im Rahmen der Kampagne „Wir. Dienen. Deutschland.“ die erste sd i en st ! 1.4 „Bundeswehr“ durch die RedBw übernommen ru Seite und mit der Seite de betriebene ng offizielle Facebook-Seite der Bundeswehr gestartet. Im Jahr 2013 wurde die zunächst privat Än „Wir. Dienen. Deutschland.“ zusammengeführt. Seitdem werden auf der Seite „Bundeswehr“ Themen de m aus allen Organisationsbereichen der Bundeswehr über den Auftrag und die Aufgaben sowie aus ht dem Alltag in der Bundeswehr gepostet. Die Informationen richten sich im Schwerpunkt an die eg Ziel ist es, dem veränderten Mediennutzungsverhalten vor allem junger Menschen gerecht rli 118. tn ic deutsche Öffentlichkeit, aber auch an die Angehörigen der Bundeswehr. un te zu werden und für diese ein ansprechendes Informationsangebot zu unterbreiten. Darüber hinaus uc k bietet sich hier eine Plattform zum Dialog und zur Diskussion der Institution Bundeswehr mit der rA us dr Gesellschaft. Arbeitgebermarke Bundeswehr und Personalwerbung 119. Ebenfalls seit 2011 betreibt BAPersBw die Seite „Bundeswehr Karriere“. Ziel der Seite ist es, D ie se 1.4.2 junge Männer und Frauen ab dem 17. Lebensjahr reaktionsschnell und wirkungsvoll für personal- werbliche Zwecke anzusprechen. Die Ziele dieser Facebook-Seite sind im Einzelnen: • über den Arbeitgeber Bundeswehr zu informieren, • berufsrelevante Informationen zu verbreiten, • Fragen rund um die Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr zu beantworten, • die Zahl der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden zu steigern, • die Zielgruppe an die Bundeswehr zu binden. 1.4.3 Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung 120. Zusätzlich zu den zentralen und regionalen Seiten der Bundeswehr betreiben auch Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung eigene Seiten, da sie sich aufgabenbedingt Seite 6 Stand: Januar 2017
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Grundsätze A-600/5 auch direkt an die Öffentlichkeit richten (siehe A-600/1, Abschnitt 3.1.10). Die beiden Universitäten der Bundeswehr verfügen jeweils über eine Seite. Die Universitäten der Bundeswehr unterrichten die Öffentlichkeit nach Maßgabe des Hochschulrahmengesetzes über die Erfüllung ihrer Aufgaben. Es werden Themen aus Forschung und Lehre, insbesondere über besondere Leistungen und Erfolge, über Personen und Veranstaltungen der Universität kommuniziert. Hauptzielgruppen sind Studierende, Absolventinnen und Absolventen und Studieninteressierte. 121. Das Militärhistorische Museum veröffentlicht Inhalte auf den Facebook-Seiten: „Militärhistorisches Museum der Bundeswehr – MHM Dresden“ und „Militärhistorisches Museum der Bundeswehr – Flugplatz Berlin Gatow“. Regionale Facebook-Seiten 122. Ergänzend zu den zentralen Seiten existiert - analog der föderalen Struktur der en st ! 1.4.4 ng sd i Bundesrepublik Deutschland – jeweils eine eigene Facebook-Seite in den Bundesländern bzw. ru Stadtstaaten. Diese werden durch das hauptamtliche Personal der Informationsarbeit der Än de Landeskommandos (LKdos) bzw. des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr m (KdoTerrAufgBw) redaktionell betrieben. Mit den regionalen Seiten soll der Bundeswehr durch Nähe ht de zu regionalen Themen in der „Nachbarschaft“ ein Gesicht gegeben werden. Organisationsbereichs- tn ic übergreifend werden hier Themen, die unterhalb der Publikationsschwelle der zentralen Seite liegen, eg von allen Dienststellen in dem jeweiligen Bundesland in Kooperation mit dem Fachpersonal der InfoA un te rli des LKdo veröffentlicht. Die Federführung für die regionalen Seiten liegt beim PIZ SKB. 1.5 YouTube 1.5.1 Zentraler Hauptkanal 124. Die Bundeswehr, seit 2012 die Redaktion der Bundeswehr, betreibt den YouTube-Kanal D ie se rA us dr uc k 123. „Bundeswehr“ seit 2010. Wöchentlich werden hier Videos aus allen Bereichen der Bundeswehr veröffentlicht. Die Bearbeitung der Kommentare zu den YouTube-Videos ist Bestandteil des Social- Media-Community-Managements in der RedBw. 1.5.2 Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung 125. Beide Universitäten der Bundeswehr betreiben folgende YouTube-Kanäle: „Helmut-Schmidt- Universität“ und „Universität der Bundeswehr München“. In eigener redaktioneller Verantwortung gemäß A-600/1, Nummer 3016, berichten diese über Forschung und Lehre sowie Veranstaltungen der jeweiligen Universität. Seite 7 Stand: Januar 2017
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A-600/5 Grundsätze 1.6 Instagram 1.6.1 Zentraler Hauptkanal 126. Die RedBw betreibt seit Oktober 2014 den zentralen Instagram-Auftritt „bundeswehr“ und nutzt das Netzwerk zur Informationsweitergabe, zum Dialog mit den Nutzern, zur Reputationspflege der Marke Bundeswehr sowie zur Stärkung der eigenen Corporate Identity. Dazu werden Fotos und Videos mit kurzen Texten über den Alltag von Bundeswehrangehörigen und über Technik und Leben in der Bundeswehr in Deutsch und Englisch gepostet. 127. Die kommunikativen Ziele sollen durch authentische, aktuelle, truppennahe und visuelle Inhalte erreicht werden. Durch Instagram soll eine weitere jüngere Zielgruppe erschlossen und en st ! Stakeholder gewonnen werden. Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung 128. Das Militärhistorische Museum der Bundeswehr in Dresden betreibt seit November 2014 den de ru ng sd i 1.6.2 Än Kanal „mhmdresden“. Hier werden Fotos und Texte zu aktuellen Ausstellungen im MHM oder Blicke de ht Zielgruppe ist ein junges und regionales Publikum. Darüber hinaus werden Kooperations- ic 129. m hinter die Kulissen gezeigt. rli eg tn partner aus nationalen und internationalen Museen angesprochen. Twitter 1.7.1 Zentraler Hauptkanal 130. Die Bundeswehr betreibt seit 2010 den zentralen Twitter-Kanal „Bundeswehr“. Der Account rA us dr uc k un te 1.7 ie se wird durch die RedBw wie ein RSS-Feed genutzt, der sich aus den Online-Inhalten der Bundeswehr D speist (bundeswehr.de, bmvg.de, deutschesheer.de, marine.de usw.). Eine redaktionelle Bearbeitung findet nicht statt. Der Kanal dient der zusätzlichen Verbreitung bereits vorhandener Inhalte bei weiteren Zielgruppen. Er richtet sich insbesondere an Journalistinnen und Journalisten. Die RedBw tritt mit den Nutzerinnen und Nutzern nicht in einen Dialog. 1.7.2 Dienststellen mit herausgehobener Öffentlichkeitswirkung 131. Die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg unterrichtet die Öffentlichkeit nach Maßgabe des Hochschulrahmengesetzes über die Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie nutzt dazu seit 2009 auch Twitter. Die Universität kommuniziert über diesen Kanal Themen aus Forschung und Lehre. Zielgruppen sind Journalistinnen und Journalisten, Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen sowie eine wissenschaftlich interessierte Öffentlichkeit. Seite 8 Stand: Januar 2017
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Grundsätze 132. A-600/5 Der Kanal des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr „MilHistMuseumBw“ ist seit 2014 online. Mit dem Twitter-Kanal soll die Reichweite in den Sozialen Medien erhöht werden. Über das Marketing, die Pressearbeit, die Internetseite und andere Soziale Medien hinaus sollen mehr Menschen mit Informationen über das Museum erreicht werden. Der Twitter-Kanal ermöglicht es, in den unmittelbaren und schnellen Kontakt/Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern zu treten. Er erreicht weitere Zielgruppen und lenkt diese mit Links auf die Facebook- und Internetpräsenz des Museums, um dort Informationen - breiter als in 140 Zeichen möglich - zu transportieren. Dies erzeugt zusätzliche Nutzeraktivität. Die Zielgruppe ist heterogen und definiert sich über das grundsätzliche Interesse am Museum. Über die potenziellen Besucherinnen und Besucher hinaus sind es: Vertreterinnen und Vertreter der st ! Medien, Angehörige anderer nationaler und internationaler Kultureinrichtungen sowie der Landes- sd i en und Bundespolitik. Snapchat 133. Seit August 2016 betreibt das BAPersBw, Referat II 1.2.1 Neue Medien, den Snapchat-Kanal Än de ru ng 1.8 de m „BundeswehrJobs“. Er richtet sich vornehmlich an eine sehr junge Zielgruppe im Altersband zwischen ht 17 und 25 Jahren. Über regelmäßige sogenannte Snaps (Texte, Fotos, 10-Sekunden-Videos tn ic und/oder Kombinationen daraus) werden der Zielgruppe ungewöhnliche und authentische Einblicke in rli eg die Bundeswehr aus der Selfie-Perspektive von Bundeswehrangehörigen ermöglicht. Die Anzahl der un te Snaps orientiert sich am jeweiligen Event und/oder Thema. Die Verantwortung der redaktionellen uc k Bearbeitung sowie die Themenplanung liegt beim BAPersBw, Referat II 1.2.1 Neue Medien. Die dr Freigabe der Themenplanung sowie die der Inhalte der einzelnen Snaps erfolgt jeweils im Vorfeld rA us über BMVg Beauftragter für die Kommunikation der Arbeitgebermarke Bundeswehr (Beauftr D ie se KAGMBw). 1.9 Google+ 134. Die Konten „Bundeswehr“ und „Bundeswehr Karriere“ bei Google+ sind ausschließlich technisch bedingt. Dieses werden durch das Social-Media-Team der RedBw, bzw. BAPersBw verwaltet. Über die Konten werden keine Inhalte veröffentlicht. 1.10 flickr 135. Seit 2011 stellt die Bundeswehr über den flickr-Auftritt „Bundeswehr“ professionelle, qualitativ hochwertige, eigenproduzierte Fotos mit verschiedenen Themenschwerpunkten für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Der Auftritt ist unter der Adresse https://www.flickr.com/photos/bundeswehrfoto zu erreichen. 136. Das Einstellen der Fotos bei flickr erfolgt ausschließlich durch die RedBw. Seite 9 Stand: Januar 2017
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A-600/5 137. Vorgaben für den redaktionellen Betrieb von Auftritten in Sozialen Medien Redaktionen und Verlage, aber auch Interessierte und Bundeswehrangehörige, können hochauflösende Bilder selbst recherchieren, herunterladen und verwenden. Die im Profil hinterlegten Nutzungsbedingungen (siehe Anlage 5.3) müssen beachtet werden. 1.11 XING 138. Seit Mai 2016 betreibt BAPersBw, Referat II 1.2.1 Neue Medien, das Unternehmensprofil der Bundeswehr auf XING. Es richtet sich vornehmlich an eine formal hoch qualifizierte und (teilweise) berufserfahrene Zielgruppe im Altersband zwischen 17 und 39 Jahren. Eine Verknüpfung mit aktuellen Stellenanzeigen der Bundeswehr ist geplant. Redaktionelle Beiträge sind nicht vorgesehen. 1.12 kununu 140. An Arbeitgeberprofil der Bundeswehr bei XING ist auch die Arbeitgeber- ng das sd i en st ! 139. de ru Bewertungsplattform „kununu" angeschlossen. Hier kann in den Kategorien „Mitarbeiter“, „Bewerber“ Än und „Azubis“ das jeweilige Unternehmen anonym nach vorgegebenen Kriterien bewertet werden. Das ic Vorgaben für den redaktionellen Betrieb von Auftritten in tn 2 ht de m Bundeswehr-Profil wird durch BAPersBw, Referat II 1.2.1 Neue Medien, betreut. rli te un Dialogfähigkeit, sehr kurze Kommunikationszyklen und die unkontrollierbare Verbreitung von k 201. eg Sozialen Medien dr uc Inhalten sind wesentliche Merkmale von Sozialen Medien und machen sie zu einem sehr rA us anspruchsvollen Medium der Informationsarbeit. Jedes Posting, jede Aktivität stellt in der öffentlichen se Wahrnehmung eine offizielle Äußerung der Bundeswehr dar. Die Nutzerinnen und Nutzer D ie unterscheiden nicht zwischen der persönlichen Meinungsäußerung der Social-Media-Redakteurinnen und -Redakteure oder der Community-Managerinnen und -Manager und Äußerungen der Institution Bundeswehr. Deswegen müssen die Auftritte in den Sozialen Medien hohen Qualitätsstandards gerecht werden. Qualität geht vor Quantität. 202. Tempo und Aktualität sind bestimmende Merkmale von Sozialen Medien. Die Nutzerinnen und Nutzer erwarten sehr aktuelle Beiträge, zunehmend wird live berichtet. Alle internen Mitzeichnungsgänge für Beiträge auf Bundeswehr-Auftritten müssen daher auf eine hohe Schnelligkeit ausgelegt sein. Beiträge, die älter als 24 Stunden sind, sollten nur im Ausnahmefall in den Sozialen Medien veröffentlicht werden. Veraltete Beiträge sind im Zweifelsfall nicht zu posten. Seite 10 Stand: Januar 2017
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