2009-01-14-aufstiegsstipendium-f3r-beruflich-begabte-o-2-o-21-o-23-bafg.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

/ 1
PDF herunterladen
| Bundesministerium
E für Bildung
‚ und Forschung

 

POSTANSCHRIFT  Bundasministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn

BETREFF

BEZUG

HAUSANSCHRIFT Heinemannstraße 2, 53175 Bonn

ausschließlich per E-Mail - POSTANSCHRIFT 53170 Bonn

An die Behörde tel +49 (0)228 99 57-3292
für Wissenschaft und Forschung, Hamburg FAX +49 (0)228 99 57-83292
BEARBEITET von Claudia Schwarzer
Ee-maıL Claudia.Schwarzer@bmbf.bund.de
HOMEPAGE www.bmbf.de

varum Bonn, 14.01.2008
414-42530 HH; 414-42531

{Bitte stets angeben}

G

N

nachrichtlich:
An die
Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAIlöG);
hier: Aufstiegsstipendium für beruflich Begabte
Ihre E-Mail vom 06.01.2009

Zu Ihrer Frage, wie die Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung för-
derungsrechtlich zu bewerten sind, nehme ich wie folgt Stellung:

Das auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstu-
diums vom 24.07.2008 gezahlte Aufstiegsstipendium ist gemäß $$ 21 Abs. 3 Satz I Nr. 2, 23 Abs. 4
Nr. 2 BAföG als Ausbildungsbeihilfe in voller Höhe auf den förderungsrechtlichen Bedarf anzurech-
nen. Aufgrund der Höhe des Stipendiums für ein Vollzeitstudium ist damit ein Förderungsanspruch
nach dem BAföG ausgeschlossen. Darüber hinaus schließen auch die Förderrichtlinien selbst einen
Doppelbezug von Studienförderungsleistungen aus öffentlichen Mitteln aus (vgl. Ziff. 5.4 der Richtli-

nien).
Das Programm wird von der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) — Gemein-

nützige Gesellschaft mbH, administriert. Die SBB ist jedoch kein Begabtenförderungswerk im Sinne
des $ 2 Abs. 6 Nr. ?2 BAföG.

Im Auftrag

Ina

Schwarzer

TELEFONZENTRALE +49 {0)228 99 57-0 oder -+49 {0)30 18 57-0

FAX-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601

E-MAIL-ZENTRALE bmbi@bmbf.bund.de
1