2009-01-14-aufstiegsstipendium-f3r-beruflich-begabte-o-2-o-21-o-23-bafg.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG“
| Bundesministerium E für Bildung ‚ und Forschung POSTANSCHRIFT Bundasministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn BETREFF BEZUG HAUSANSCHRIFT Heinemannstraße 2, 53175 Bonn ausschließlich per E-Mail - POSTANSCHRIFT 53170 Bonn An die Behörde tel +49 (0)228 99 57-3292 für Wissenschaft und Forschung, Hamburg FAX +49 (0)228 99 57-83292 BEARBEITET von Claudia Schwarzer Ee-maıL Claudia.Schwarzer@bmbf.bund.de HOMEPAGE www.bmbf.de varum Bonn, 14.01.2008 414-42530 HH; 414-42531 {Bitte stets angeben} G N nachrichtlich: An die Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAIlöG); hier: Aufstiegsstipendium für beruflich Begabte Ihre E-Mail vom 06.01.2009 Zu Ihrer Frage, wie die Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung för- derungsrechtlich zu bewerten sind, nehme ich wie folgt Stellung: Das auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstu- diums vom 24.07.2008 gezahlte Aufstiegsstipendium ist gemäß $$ 21 Abs. 3 Satz I Nr. 2, 23 Abs. 4 Nr. 2 BAföG als Ausbildungsbeihilfe in voller Höhe auf den förderungsrechtlichen Bedarf anzurech- nen. Aufgrund der Höhe des Stipendiums für ein Vollzeitstudium ist damit ein Förderungsanspruch nach dem BAföG ausgeschlossen. Darüber hinaus schließen auch die Förderrichtlinien selbst einen Doppelbezug von Studienförderungsleistungen aus öffentlichen Mitteln aus (vgl. Ziff. 5.4 der Richtli- nien). Das Programm wird von der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) — Gemein- nützige Gesellschaft mbH, administriert. Die SBB ist jedoch kein Begabtenförderungswerk im Sinne des $ 2 Abs. 6 Nr. ?2 BAföG. Im Auftrag Ina Schwarzer TELEFONZENTRALE +49 {0)228 99 57-0 oder -+49 {0)30 18 57-0 FAX-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 E-MAIL-ZENTRALE bmbi@bmbf.bund.de