2009-04-14-o-27-vermgensanrechnung-von-personenkraftfahrzeugen.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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Von: Jordan, Viola-Antoinette /414

  
  
 
    

Gesendet: Dienstag, 14. April 2009 14:27

An: 'BW/Reiter'

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Betreff: BAföG; hier: Vermögensanrechnung von Personenkraftfahrzeugen

Sehr geehrter Herr Dr. Reiter,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.04.2009.

Ich bin mit Ihnen der Auffassung, dass die Vermögensanrechnung von einspurigen Kraftfahrzeugen
(Motorrad, Motorroller etc.) so wie die Vermögensanrechnung von (anderen) Personenkraftfahrzeugen zu
erfolgen hat.

In den Formblättern wurde der Begriff "Personenkraftfahrzeug" bewusst in Abgrenzung zum Begriff
"Personenkraftwagen" gewählt, um auch Motorräder etc. zu erfassen.

In der OBLBAfö-Sitzung vom 05. und 06.03.2008 wurde der Begriff "Personenkraftfahrzeug" nur
versehentlich nicht durchgängig genutzt, weil sich die dort herangezogene Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts auf Personenkraftwagen bezog. In der Folge wurde dann im Protokoll zwar am
Anfang allgemein von "Personenkraftfahrzeugen", nach der Bezugnahme auf das Urteil des
Bundessozialgerichts versehentlich aber nur noch von "PKW" gesprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Viola-Antoinette Jordan

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Leiterin des Referates 414

Ausbildungsförderung; Grundsatzangelegenheiten der Durchführung
53170 Bonn

Tel.: +49 22899 57-2203, Fax: +49 22899 57-82203

e-mail: Viola-Antoinette.Jordan@bmbf.bund.de

Homepage: www.bmbf.de
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