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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ Beschluss der Innenministerkonferenz vom 07.12.2007 und der Kultusministerkonferenz vom 20.09.2007 ...
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I Vorbemerkung Innenminister- und Kultusministerkonferenz haben ihre Vereinbarung „Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ vom 24. Mai/6. Juni 2002 (Vereinbarung 2002) ü- berprüft. Sie stellen fest: - Die studiengangbezogenen Akkreditierungen stellen derzeit im erforderlichen Umfang sicher, dass Masterabschlüsse an Fachhochschulen die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst erfüllen. Einer gesonderten Feststellung bedarf es insofern nicht mehr. - Auf das vereinbarte Verfahren zur Vergabe des Zusatzes „Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zum höheren Dienst“ (Abschnitt B II der Vereinbarung 2002) kann daher verzichtet werden, solange dieser Qualitätsstandard gewahrt wird. Sie streben gemeinsam an, - den Qualitätsstandard der studiengangbezogenen Akkreditierungen zu sichern sowie - bei Entwicklung und Einführung eines Akkreditierungswesens für Qualitätssicherungssysteme der Hochschulen (Systemakkreditierung) denselben Qualitätsstandard zu erreichen. ...
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-2- Zur Verwirklichung dieser Ziele schließen sie folgende Vereinbarung: II 1. Dem Akkreditierungsrat gehört weiterhin ein Vertreter der Dienstrechtsseite als Vertreter der Berufs- praxis an. Die Kultusministerkonferenz wirkt darauf hin, dass ihm wie den anderen Mitgliedern des Akkreditierungsrats das Recht eingeräumt wird, sich im Verhinderungsfall durch eine andere Person mit Stimmrecht vertreten zu lassen. Die Kultusministerkonferenz wird den Qualitätsstandard der studiengangbezogenen Akkreditierungen von Master-Studiengängen an Fachhochschulen bezüglich der Bildungsvoraussetzungen für den öffent- lichen Dienst wahren. Auf Antrag eines Landes wird in Verfahren zur Akkreditierung laufbahnrelevan- ter Master-Studiengänge an Fachhochschulen in diesem Land ein Vertreter der Dienstrechtsseite als Gutachter für die Berufspraxis bestellt. Ein Land, das von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, teilt dies dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz bis spätestens 30.06.2008 mit. Die Kultusministerkonferenz wird die Dienstrechtsseite auch außerhalb des Akkreditierungsrats bei Entwicklung und Einführung der Systemakkreditierung beteiligen. Kultus- und Innenministerkonferenz wirken gemeinsam auf eine Ausgestaltung der Systemakkreditierung hin, die bezüglich der Bildungs- voraussetzungen für den höheren Dienst den gegenwärtigen Qualitätsstandard der studienbezogenen Akkreditierung wahrt. Im Hinblick darauf bedarf die Einführung der Systemakkreditierung des Einver- nehmens mit der Innenministerkonferenz. Die Innenministerkonferenz wird unter diesen Voraussetzungen die Masterabschlüsse in akkreditierten Studiengängen an Fachhochschulen dem höheren Dienst zuordnen. 2. Diese Vereinbarung tritt am 01.01.2008 in Kraft. Sie kann auf Wunsch der Innen- oder der Kultusmi- nisterkonferenz jederzeit überprüft werden. Die Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung 2002. ...
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