2010-10-04-o-36-vorausleistungsantroge.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn HAUSANSCHRIFT Oberste Landesbehörden für Ausbildungsförderung POSTANSCHRIFT TEL FAX Landesämter für Ausbildungsförderung BEARBEITET VON E-MAIL HOMEPAGE DATUM GZ Heinemannstraße 2, 53175 Bonn 53170 Bonn +49 (0)228 99 57-2203 +49 (0)228 99 57-82203 Viola-Antoinette Jordan Viola-Antoinette.Jordan@bmbf.bund.de www.bmbf.de Bonn, den 04.10.2010 414-42531 (Bitte stets angeben) BETREFF Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); hier: Urteile des BVerwG 5 C 2/09 und 5 C 13/09 vom 23.02.2010 zu § 36 BAföG Die o.g. Urteile bestätigen, dass Vorausleistungsanträge - entsprechend dem Gesetzeswortlaut und der bisherigen Erlasslage - nur innerhalb des Bewilligungszeitraums gestellt werden können. Eine spätere Vorausleistungseinrede gegenüber der Rückforderung unter Vorbehalt gewährter Leistungen ist ausge- schlossen. Auch ein vorsorglicher Vorausleistungsantrag für den hypothetischen Fall einer späteren Rückforderung von Ausbildungsförderung ist grundsätzlich nicht zulässig. Aus gegebenem Anlass weise ich ergänzend darauf hin, dass auch eine Erhöhung der Vorausleistung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ausgeschlossen ist, wenn sich im Falle einer Förderung unter Vorbehalt bei der abschließenden Berechnung herausstellt, dass ein höheres Elterneinkommen anzu- rechnen ist als ursprünglich angenommen. Es erfolgt eine Gleichbehandlung aller Auszubildenden, die zunächst unter Vorbehalt gefördert werden. Um Beachtung im Vollzug wird gebeten. Im Auftrag Jordan TELEFONZENTRALE FAX-ZENTRALE E-MAIL-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0 +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 bmbf@bmbf.bund.de
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