2013-07-10-vorzeitige-anwendbarkeit-der-bafgndvwv-2013.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn An die Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Landesämter für Ausbildungsförderung BEARBEITET VON E-MAIL HOMEPAGE DATUM GZ Heinemannstraße 2, 53175 Bonn 53170 Bonn +49 (0)228 99 57- 2243 +49 (0)228 99 57-82243 Herrn Cremerius Werner.Cremerius@bmbf.bund.de www.bmbf.de Bonn, 10.07.2013 414-42511 VwV /24 (Bitte stets angeben) BETREFF Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); hier: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGÄndVwV 2013) ANL. 2 Wie mit Ihnen fachlich abgestimmt, erkläre ich die vom Bundeskabinett in seiner Sitzung am 26.06.2013 beschlossene und am 27.06.2013 an den Bundesrat mit der Bitte um Zustimmung weitergeleitete BAföGÄndVwV 2013 (BRat-Drs. 551/13) für Neubewilligungen für Bewilligungszeiträume, die nach dem 31.07.2013 beginnen, vorab für anwendbar. Auf mein Schreiben vom 20.06.2013 nehme ich insoweit ergänzend Bezug. Der ebenfalls beigefügten Gesamt-Synopse zu den BAföG-Verwaltungsvorschriften sind Hinweise und Begründungen zu den einzelnen Änderungen zu entnehmen. Im Auftrag Cremerius TELEFONZENTRALE FAX-ZENTRALE E-MAIL-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0 +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 bmbf@bmbf.bund.de
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