2016-12-07-tz-21131-bafgvwv.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn - ausschließlich per E-Mail - Oberste Landesbehörden für Ausbildungsför- derung HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON nachrichtlich: Landesämter für Ausbildungsförderung E-MAIL HOMEPAGE DATUM GZ Heinemannstraße 2, 53175 Bonn 53170 Bonn +49 (0)228 99 57-2243 +49 (0)228 99 57-8-2243 Werner Cremerius Werner.Cremerius@bmbf.bund.de www.bmbf.de Bonn, 07.12.2016 414- 42531- § 21 (Bitte stets angeben) BETREFF Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hier: Fortschreibung der Tz. 21.1.31 BAföGVwV aufgrund der geplanten Anhebung des Grund- freibetrags und der Vorsorgepauschale für die Jahre 2017 und 2018 BEZUG ANLAGE Aufgrund der vorgesehenen Anhebung des Grundfreibetrags und der Vorsorgepauschale für die Kalenderjahre 2017 und 2018 ist für die Berücksichtigung des Einkommens der auszubildenden Person eine Ergänzung der Tz.21.1.31 BAföGVwV für Einkommen ab Januar 2017/18 notwendig. Die Tz 21.1.31 wird daher um folgende weitere Anstriche ergänzt: - für Einkommen ab Januar 2017 auf 16 Prozent der Einkünfte über 924,- €, - für Einkommen ab Januar 2018 auf 16 Prozent der Einkünfte über 947,- €. Die BAföGVwV werden bei nächster Gelegenheit entsprechend angepasst. Um Beachtung im Vollzug ab sofort für neue Bewilligungszeiträume wird gebeten. Im Auftrag Cremerius TELEFONZENTRALE FAX-ZENTRALE E-MAIL-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0 +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 bmbf@bmbf.bund.de
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