Kommunale Satzungen

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlaubt es allen Bürger:innen, Anfragen an Behörden zu stellen. Dieses Gesetz auf Bundesebene greift jedoch nicht für Länder- und Kommunalbehörden. Neben dem bundesweiten IFG haben die meisten Länder eigene Informationsfreiheitsgesetze – in Bayern, Sachsen und Niedersachsen hingegen gibt es keine rechtliche Grundlage, die Behörden zur Auskunft verpflichten.

Auf kommunaler Ebene gibt es in den drei Ländern jedoch vereinzelt Informationsfreiheitssatzungen, die sich zu anderen Gesetzen oft nur in ihrer lokalen Gebundenheit unterscheiden. In den folgenden Kommunen können Sie ebenfalls Anfragen an Behörden stellen:

Bayern

Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern.

Alle Kommunen

rot: keine Informationsfreiheitssatzung; blau: IFS vorhanden

Hessen

Das hessische Auskunftsgesetz HDSIG gilt nicht für Kommunen. Mehr Informationen gibt es bei dieDatenschützer Rhein Main. Folgende Kommunen haben eigene Satzungen:

Niedersachsen

Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Bündnisses für Transparenz in Niedersachsen.

Sachsen

In Sachsen gibt es bisher nur in drei Städten kommunale Regelungen zur Informationsfreiheit.

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