Gebühren erheben

Die Informationsfreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes als Grundrecht verankert. Deswegen sind wir der Meinung, dass diese Informationen auch jedem, ungeachtet der finanziellen Ausstattung, zugänglich sein sollten. Auch werden Informationsanfragen häufig ohne kommerzielle Motivation, sehr häufig sogar im öffentlichen Interesse gestellt. Wir möchten Sie daher bitten, stets zu prüfen, ob von der Erhebung von Gebühren abgesehen werden kann. Sie ist ohnehin in der Regel nicht kostendeckend und bereitet zusätzliche Arbeit. Nutzer:innen werden durch Gebühren nachweislich von der Wahrnehmung ihres Grundrechts abgeschreckt.

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