Anfrage per E-Mail

Ist eine E-Mail eine ausreichende Adresse für eine IFG-Anfrage?

Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, Anfragen per E-Mail zu beantworten. Ist eine Antwort per Post vorgeschrieben, empfehlen wir, eine Kopie gleichzeitig per E-Mail zu senden. Antworten per Mail haben einige Vorteile:

  • es kostet kein Porto und entlastet die Umwelt

  • die Antwort kann nicht auf dem Postweg abhanden kommen und kommt umgehend an, was von Ihnen auch durch Aufruf der Anfrage überprüft und im Zweifel darüber nachgewiesen werden kann

  • unser System bietet die technischen Möglichkeiten,  personenbezogene Daten zu schwärzen oder schwärzt automatisch selbst, sodass keine nicht hinreichend anonymisierten Dokumente zugänglich gemacht werden

  • Ihre Antworten sind in der Regel für alle Menschen sofort öffentlich zugänglich, was weiteren Anfragen vorbeugt und die Verwaltung entlastet

Wenn Sie Antworten per Post verschicken, müssen die Nutzer:innen die Antwort einscannen und hochladen. Wenn dies nicht geschieht, wirkt es in der Regel so, als wenn die Behörde nicht geantwortet hätte. Auch eine angemessene Schwärzung ist hierbei nicht garantiert.

Veröffentlichung E-Mail-Adressen

Um Spam zu vermeiden, entfernen wir automatisch die meisten E-Mail-Adressen aus den amtlichen Antworten. Bitte weisen Sie uns darauf hin, falls wir eine Adresse übersehen haben. Aus technischen Gründen können wir sie allerdings nicht aus Anhängen, wie etwa PDFs, entfernen. Wir fordern NutzerInnen daher dazu auf, dies über ein Schwärzungs-Tool auf FragDenStaat vor der Veröffentlichung zu tun.

Haben Sie Feedback?

Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, können Ihnen sicherlich andere Nutzer:innen in unserem Forum weiterhelfen. Für weitere Hinweise oder Änderungsvorschlage schreiben Sie uns eine E-Mail an info@fragdenstaat.de.