Veröffentlichung der Antworten

Wenn Nutzer:innen Anfragen auf öffentlich stellen, sind auch ihre Antworten öffentlich. Antworten nach dem IFG dürfen in der Regel veröffentlicht werden. Wir betrachten das, was Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst im Laufe ihres Dienstverhältnisses tun, als öffentliche Informationen. Dies wird auch von den Informationsfreiheitsgesetzen sowie der aktuellen Rechtsprechung gedeckt. Trotzdem sind viele personenbezogenen Daten automatisch auf der Plattform geschwärzt, sodass Ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.

Für Ihre personenbezogenen Daten gilt, dass in von Ihnen gesendeten E-Mails Ihre Namen und Kontaktdaten automatisch für die Öffentlichkeit durch das System von FragDenStaat geschwärzt werden, wenn sie etwa hinter bekannten Formeln wie "Im Auftrag" oder "Mit freundlichen Grüßen" stehen.

Sollten Antragsteller:innen Schreiben von Ihnen im PDF-Format oder in anderen Formaten veröffentlichen oder die automatische Unkenntlichmachung einmal versagen, sind die Antragsteller:innen gehalten, Ihre Namen und Kontaktdaten mit einem von uns bereitgestellten Tool zu schwärzen. Dokumente werden also einzeln händisch geprüft, bevor sie veröffentlicht werden. Sollte dies einmal vergessen worden sein und Sie möchten Ihre personenbezogenen Daten gerne entfernt sehen, kontaktieren Sie uns bitte diesbezüglich (vgl. “Ihre Privatsphäre”).

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Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, können Ihnen sicherlich andere Nutzer:innen in unserem Forum weiterhelfen. Für weitere Hinweise oder Änderungsvorschlage schreiben Sie uns eine E-Mail an info@fragdenstaat.de.