Umgang mit Urheberrecht

Das Informationsfreiheitsgesetz ist „anwenderblind“, damit jede:r dasselbe Dokument anfordern und eine Kopie davon bekommen kann. Mit dem Datennutzungsgesetz sollte das Urheberrecht in der Regel keinen Informationszugang mehr beschneiden. Falls Sie der Ansicht sind, dass das Verfügbarmachen eines Dokuments im Internet die Urheberrechte Dritter verletzt, wenden Sie sich bitte an uns.

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