Prozess Antragstellung

Über das Portal können Benutzer:innen die zuständige Behörde finden und werden bei der Formulierung ihrer Anfrage unterstützt. Anschließend kann sie abgesendet werden. Die Anfrage ist, sofern gewünscht, für alle Personen öffentlich einsehbar.

Um gut nachzuvollziehen, wie der Prozess verläuft, raten wir Ihnen, selbst eine Anfrage zu stellen. Dazu steht eine Behörde namens „Testbehörde“ bereit, an die Sie eine Anfrage senden können. Sie finden die Testbehörde unter https://fragdenstaat.de/behoerde/testbehorde/

Um Antworten von Behörden den Anfragen zuordnen zu können, erstellen wir für jede Anfrage eine eigene Mailadresse, die aus dem Nutzer:innennamen und einem Zufallscode besteht. Ehe Benutzer:innen jedoch eine Anfrage stellen können, müssen sie sich auf der Website mit einer E-Mail-Adresse eines anderen E-Mail-Anbieters registrieren, die per Bestätigungs-E-Mail überprüft wird (sog. Double-opt-in-Verfahren). Beispieladresse: a.semsrott.abc123@fragdenstaat.de

FragDenSaat ordnet jeder Anfrage eine individuelle Anfragenummer zu, #_ _ _ _ _ _. Es ist sinnvoll, diese bei einer Antwort anzugeben.

Wichtig: User von FragDenStaat sind Urheber*innen der Anfragen, nicht FragDenStaat selbst.

Klicken Sie für eine Übersicht über den Prozess bitte folgende Grafik an:

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