Anfrage nicht-öffentlich stellen

FragDenStaat.de ist generell für öffentliche Anfragen ausgelegt. Allerdings können Sie Ihre Anfrage auch nicht-öffentlich stellen und erst zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich schalten. Dazu müssen Sie beim Erstellen der Anfrage im Anfrage-Formular den Haken bei dem Feld "Diese Anfrage ist öffentlich" abwählen. Wie Sie Ihren Namen in der Anfrage nicht-öffentlich stellen, erfahren Sie hier.

Eine öffentliche Anfrage kann im Nachhinein nicht mehr nicht-öffentlich gestellt werden. Sollte dies im Einzelfall jedoch dringend nötig sein, kontaktieren Sie uns bitte (info@fragdenstaat.de).

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