Schwärzungen durchführen

Schwärzungen in Dokumenten

Wenn Sie Dokumente von einer Behörde erhalten oder selbst Dokumente hochladen, sind sie nicht direkt automatisch veröffentlicht. Sie müssen sie zunächst prüfen. Klicken Sie auf das Dokument, erscheint unser Schwärzungstool, mit dem Sie entweder personenbezogene Daten im Dokument schwärzen oder das Dokument ungeschwärzt veröffentlichen können.

Um das Dokument zu schwärzen, können Sie im Tool schwarze Boxen über das Dokument ziehen. Sie sollten darauf achten, dass personenbezogene Daten von Beamt:innen sowie, wenn Sie dies wollen, Ihre eigenen Daten geschwärzt sind.

Wenn Sie nach der Veröffentlichung nachschwärzen möchten, klicken Sie in der Nachricht auf „Anhänge verwalten“ und wählen dann rechts im Dropdown-Menü das Schwärzen-Symbol aus.

Schwärzungen im Text

Wenn Texte in Mail-Nachrichten selbst geschwärzt (oder auch entschwärzt) werden sollen, können Sie dies selbst veranlassen über den Button „Schwärzen“. Wählen Sie danach den Text aus, der geschwärzt werden soll.

Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen keine Daten aus der ursprünglichen Anfrage geschwärzt werden kann, nur aus den nachfolgenden Nachrichten. Daher sollten Sie in den Anfragetext keine Informationen schreiben, die nicht-öffentlich bleiben sollten. Name und Adresse können Sie in seperaten Formularfeldern eintragen.

Gerichtsdokumente, Klagen, sonstige Schriftsätze

Bei von Ihnen hochgeladenen Dokumenten z.B. Klageschriften Ihres Anwalts gelten die selben Regeln. Schwärzen Sie personenbezogene Daten, E-Mail-Adressen und handschriftliche Unterschriften.

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