Anfrage wird ignoriert

Was passiert, wenn ich keine Antwort erhalte?

Behörden müssen Anfragen in der Regel unverzüglich und spätestens nach einem Monat beantworten.

Geschieht dies nicht und eine Anfrage ist verspätet, lohnt es sich, bei der Behörde freundlich per Mail oder Telefon nachzufragen, ob die Anfrage bearbeitet worden ist. Sie erkennen auf der FragDenStaat-Website anhand eines Icons neben der jeweiligen Anfrage, ob die E-Mail erfolgreich versendet wurde und erhalten mit einem Klick auf das Icon auch das Sendeprotokoll mit dem Sendebericht. So können Sie nachweisen, dass die Nachricht tatsächlich verschickt wurde.

Sollten Sie trotz Ihrer Bemühungen keinen Erfolg haben, können Sie bei den Beauftragten für Informationsfreiheit um Vermittlung bitten. Dies ist ebenfalls direkt in der Verwaltung der Anfrage über FragDenStaat möglich. Die Beauftragten können zwar nicht direkt in das Verfahren eingreifen, doch sie können in vielen Fällen die Behörden davon überzeugen, dass es sinnvoll ist, die Informationen herauszugeben. Das Beauftragen prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde und vermitteln zwischen Ihnen und der angefragten Behörde. Sie können sich zur Beratung jederzeit an die Informationsfreiheitsbeauftragten wenden.

Antwortet eine Behörde drei Monate lang nicht, ist eine Untätigkeitsklage möglich.

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