Informationen teilweise oder vollständig erhalten?

Wenn Sie Informationen über FragDenStaat erhalten, können Sie diese (ggf. nach Schwärzung von personenbezogenen Daten) veröffentlichen. Wenn Sie nur einen Teil der Informationen erhalten, die Sie angefragt haben – weil etwas in Dokumenten geschwärzt wurde oder Sie Dokumente nicht erhalten haben – können Sie gegen diese Entscheidung mit Vermittlung durch die Informationsfreiheits-Beauftragten, Widerspruch oder Klage vorgehen.

Generell kann der Zugang zu angefragten Informationen auf unterschiedliche Weise gewährt werden. Das IFG sieht in § 1 Abs. 2 vor, dass Auskunft erteilt, Akteneinsicht gewährt oder die Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden können (Art des Informationszugangs). Egal ob Sie die begehrte Information per Post, am Telefon oder bei der Akteneinsicht erhalten haben, bitte laden Sie Ihre Ergebnisse zu Ihrer Anfrage hoch, damit alle davon profitieren können.

Weitere detailierte Informationen zur Auskunftserteilung und Akteneinsicht finden Sie in unserem Handbuch der Informationsfreiheit.

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