Vermittlung

Für die Vermittlung auf Bundesebene ist der*die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit zuständig. Für Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Länder sind die jeweiligen Landesbeauftragten für Informationsfreiheit die richtigen Ansprechpersonen. Sie sind gleichzeitig auch Beauftragte für Datenschutz und können immer dann um Vermittlung gebeten werden, wenn Antragsteller:innen ihr Recht auf Informationsfreiheit durch eine öffentliche Stelle verletzt sehen.

Dieses Recht kann dann verletzt sein, wenn sich die Behörde auf einen der Ausnahmetatbestände der Auskunftsgesetze beruft, der gar nicht vorliegt und deswegen den Zugang verweigert. Die langsame Bearbeitung eines Antrages kann auch das Recht auf Informationszugang verletzen. In solchen Fällen bietet es sich an, die Beauftragten über den Vorgang zu informieren und sie zu bitten, zu vermitteln.

Eine Vermittlung ist direkt in der Anfrage über den Tab „Vermittlung“ möglich, sobald eine Anfrage abgelehnt wurde oder die Frist abgelaufen ist.

Achtung!
Allerdings sollte beachtet werden, dass die Anfrage bei den jeweiligen Beauftragen keine Auswirkungen auf Fristen hat. Für Widerspruch und Klage gilt in den meisten Fällen eine Ein-Monats-Frist. Das ist vor allem wichtig zu wissen, da oft die Rückmeldung durch die Beauftragten längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Oft können die Beauftragten dabei behilflich sein, auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hinzuwirken. Allerdings können sie den Behörden keine Weisungen erteilen.

Ausnahmen

Die Beauftragten können grundsätzlich bei Anfragen, die auf Grundlage der Informationsfreiheitsgesetze (IFG) gestellt werden, tätig werden. Für das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gibt es diese Möglichkeit noch nicht. Daher ist dies auch bei Topf Secret-Anfragen nicht möglich. Bei Anfragen in Bezug auf Umweltinformationen sind in manchen Bundesländern die Beauftragten zuständig, in anderen nicht.

Weitere detailierte Informationen zu einer Vermittlung durch die Beauftragten für die Informationsfreiheit finden Sie in unserem Handbuch der Informationsfreiheit.

Die Beauftragten für Informationsfreiheit beschreiben in ihren Tätigkeitsberichten Fälle, in denen sie vermittelt haben. Sie können hier zentral durchsucht werden:

Haben Sie Feedback?

Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, können Ihnen sicherlich andere Nutzer:innen in unserem Forum weiterhelfen. Für weitere Hinweise oder Änderungsvorschlage schreiben Sie uns eine E-Mail an info@fragdenstaat.de.