FragDasJobcenter

Jobcenter in Deutschland transparenter machen!

Die über 400 Jobcenter in Deutschland haben das Recht, ihre sogenannten Kunden bis ins Detail zu überwachen. Gleichzeitig sind sie selbst äußerst intransparent. Mit FragDasJobcenter haben wir das geändert. Durch die Kampagne haben die meisten Jobcenter des Landes ihre internen Weisungen und Zielvereinbarungen veröffentlicht. Die Weisungen bestimmen zum Beispiel, wie MitarbeiterInnen mit DolmetscherInnen umgehen sollen, wie Sanktionen umgesetzt werden und ob bestimmte Arztbehandlungen vom Jobcenter übernommen werden. Die Zielvereinbarungen der Jobcenter mit ihren Aufsichtsbehörden regeln oft unter anderem, wie viele Menschen in einem Jobcenter Leistungen beziehen sollen und wie viele in Maßnahmen gehen sollen.

Der Ablauf der Kampagne:

  • 20. Oktober 2016: In unserer Datenbank können alle FragDenStaat-Nutzer alle Jobcenter Deutschlands nach den internen Weisungen oder Zielvereinbarungen anfragen.
  • 20. November 2016: Alle Jobcenter haben Anfragen über FragDasJobcenter erhalten. In Bundesländern ohne Informationsfreiheitsgesetz – Hessen, Bayern, Sachsen und Niedersachsen – weigern sich die Jobcenter, Dokumente herauszugeben.
  • 24. Juli 2017: Das Berliner Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg weigert sich, wie viele andere Jobcenter, uns Auskünfte zu erteilen. Wir verklagen das Jobcenter vor dem Verwaltungsgericht Berlin und gewinnen. Danach veröffentlicht es alle angefragten Dokumente.
  • 6. November 2017: Inzwischen haben 80 Prozent der Jobcenter ihre Dokumente zur Verfügung gestellt. Viele von ihnen veröffentlichen sie auf den eigenen Websites.
  • 23. April 2018: Die Brandenburgische Beauftragte für Akteneinsicht meldet, dass in Brandenburg inzwischen die Hälfte aller Jobcenter ihre internen Dokumente online veröffentlichen.

Mehr Transparenz im Jobcenter

Auch wenn Dokumente verteilt bei verschiedenen öffentlichen Stellen liegen, kann sich eine IFG-Kampagne lohnen. FragDasJobcenter hat gezeigt, dass es bei den Jobcentern in Deutschland noch einen enormen Nachholbedarf in Sachen Transparenz gibt. Viele Jobcenter agieren jetzt offener, aber manche mauern weiter. Wir bleiben am Thema dran.

Fragen und Antworten zum Start der Kampagne (2016)

Worum geht es?

Jobcenter haben das Recht, ihre sogenannten Kunden bis ins Detail zu überwachen. Gleichzeitig sind sie selbst äußerst intransparent. Das wollen wir ändern.

Wir wollen gemeinsam mit euch alle internen Weisungen und Zielvereinbarungen der Jobcenter in Deutschland veröffentlichen. Das geht mit zwei Klicks. Der Anfragetext ist schon vorbereitet und muss nicht geändert werden.

Alle Jobcenter in Deutschland regeln ihre Arbeit mithilfe von internen Weisungen. Diese Dokumente bestimmen zum Beispiel, wie MitarbeiterInnen mit DolmetscherInnen umgehen sollen, wie Sanktionen umgesetzt werden und ob bestimmte Arztbehandlungen vom Jobcenter übernommen werden (Mehr dazu). Die Zielvereinbarungen der Jobcenter mit ihren Aufsichtsbehörden regeln oft unter anderem, wie viele Menschen in einem Jobcenter Leistungen beziehen sollen und wie viele in Maßnahmen gehen sollen (Beispiele). Weitere interessante Dokumente, die grundsätzlich auch angefragt werden könnten, sind Organigramme und Arbeitsmarktprogramme der Jobcenter.

FAQ

Wie viele Jobcenter kann ich anfragen?

Wir empfehlen, jeweils einem Jobcenter nur eine Anfrage zu senden. Grundsätzlich gibt es keine Grenze für Anfragen - wir empfehlen jedoch, erst einmal höchstens eine Handvoll Jobcenter anzufragen. Da manche Jobcenter nicht auf Anhieb antworten werden, müssen AnfragestellerInnen unter Umständen häufiger nachhaken.

Kostet das Geld?

Jobcenter können zwar grundsätzlich für eine Auskunft Geld verlangen. Bisherige Anfragen bei Jobcentern sind jedoch für ähnliche Anfragen gebührenfrei geblieben. Im Standardtext für Anfragen werden die Jobcenter gebeten, auf mögliche Gebühren hinzuweisen, bevor die Anfrage bearbeitet wird. Sollten die Jobcenter trotzdem (widerrechtlich) Gebühren verlangen, kannst du uns kontaktieren.

Wie lange muss ich auf die Dokumente warten?

Die gesetzliche Frist für eine Antwort liegt bei einem Monat. Jobcenter sind verpflichtet, Anfragen über diese Plattform nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantworten. Wenn ein Jobcenter länger als einen Monat nicht reagiert oder die Anfrage ablehnt, kannst du höflich über die Plattform erneut nachfragen. Wenn das nicht hilft, kannst du uns kontaktieren und über die Plattform um Vermittlung bei der Datenschutzbeauftragten bitten.

Muss ich wirklich meinen Namen und meine Post-Adresse angeben?

Wir (und auch die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit) sind der Ansicht, dass Jobcenter Anfragen auch dann beantworten müssen, wenn sie unter einem Pseudonym gestellt werden. Es hilft aber unter Umständen, einen echten Namen und Post-Adresse anzugeben. Die Daten werden nicht auf der Plattform veröffentlicht, sondern nur ans Jobcenter gesendet.

Wenn Jobcenter als Reaktion auf Anfragen Sanktionen androhen, wäre das auf jeden Fall rechtswidrig. Wir können es jedoch nicht vollkommen ausschließen. In solchen Fällen ist es auf jeden Fall angebracht, Anfragen unter Pseudonym zu stellen.

Unterstützt CORRECTIV bei der Recherche zu Jobcentern!

Das gemeinnützige Recherchezentrum correctiv.org recherchiert seit Kurzem im neuen Schwerpunkt „Ungerechte Arbeitswelt“ auch zu Jobcentern. Die Journalisten wollen Missstände in der Arbeitswelt aufdecken. Dabei werten sie möglichst viele von den Dokumenten aus, die hier angefragt werden. Wo leiden Arbeitssuchende unter den harten Zielvorgaben, die Jobcenter-Mitarbeiter umsetzen? Von welchen Arbeitsanweisungen sollte die Öffentlichkeit erfahren? Gibt es illegale interne Weisungen?

Du kannst die Arbeit von CORRECTIV unterstützen. Leite Dokumente weiter, die du über FragDenStaat angefragt hast. Oder schreib die beiden Reporter Daniel Drepper und Jonathan Sachse direkt an.

Ihr seid doch von der BRD GmbH finanziert!

Leider nicht. Wir finanzieren uns aber über Spenden und bitten dich, wenn möglich, uns mit einer Fördermitgliedschaft von 5 Euro im Monat hier zu unterstützen. Davon bezahlen wir unsere Anwälte, mögliche Klagen und vielleicht anfallende Gebühren. Wir können außerdem sehr unsere limitierte Kunstedition #000000 empfehlen, von der es noch einige Exemplare gibt. Feedback an uns bitte per Mail, Twitter oder Github. Und weil die Frage manchmal auftaucht: Reichsbürger und Nazis haben auf dieser Plattform nichts zu suchen.