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Fragen und Antworten

Hier haben wir Antworten zu häufig gestellten Fragen zusammengetragen. Falls Sie darüber hinaus noch Hilfe benötigen, schauen Sie in unser Forum, senden Sie einen Problembericht direkt bei Ihrer Anfrage oder mailen Sie uns

Vereinfacht dargestellt sieht der Ablauf folgendermaßen aus:

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Was ist der Klima-Gebäude-Check?

Der Klima-Gebäude-Check ist eine gemeinsame Online-Plattform von FragDenStaat und der Deutschen Umwelthilfe (DUH), über die alle Menschen mit wenigen Klicks die Energieausweise von öffentlichen Gebäuden abfragen könnten. Bekommen sie eine Antwort auf ihre Anfrage, sollten sie diese auf Klima-Gebäude-Check hochladen, sodass sie dann für alle sichtbar sind.

Wie reiche ich eine Anfrage ein?

Um eine Anfrage einzureichen, klicken Sie einfach auf ein Gebäude in der Straßenkarte. Sie können auch nach einem konkreten Gebäude suchen. Im nächsten Schritt müssen Sie nur noch Ihren Namen, E-Mail- und Postadresse eingeben. Die vorformulierte Anfrage wird dann automatisch per E-Mail an die zuständige Behörde geschickt.

Muss ich meine Postadresse angeben?

Ja, denn bei Tests hatte sich gezeigt, dass Behörden sonst in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle nicht antworten, sondern erst einmal die Postadresse abfragen. Daher fragen wir die Postadresse gleich bei der ersten Anfrage mit ab und übermitteln sie auch an die Behörde.

Wie kann ich die Empfänger-Behörde ändern?

Im Anfrageprozess wird automatisch eine Behörde ausgewählt, an die die Anfrage geschickt wird. Falls Sie festellen, dass die Behörde vermutlich nicht für den Energieausweis zuständig ist, können Sie im Dropdown eine alternative Behörde auswählen.

Wenn Ihre Anfrage bereits verschickt wurde und sich erst dann herausstellt, dass der Empfänger falsch war, können Sie das Problem melden oder uns eine E-Mail schreiben.

Wir können dann die Anfrage noch einmal neu an die korrekte Behörde versenden. Bitte schicken Sie uns die E-Mailadresse bzw. den Link zur korrekten Behörde gleich mit. Falls diese noch nicht in unserer Datenbank zu finden ist, schlagen Sie diese bitte vor.

Erhält die Behörde meine E-Mail-Adresse?

Nein. Die Behörde erhält von Ihnen eine E-Mail, deren Absender eine automatisch generierte Mail-Adresse bei FragDenStaat ist. Ihre private Mailadresse wird nicht weitergeleitet, sondern dient lediglich dem Login auf FragDenStaat.de.

Muss das Amt die Anfrage beantworten?

Ja. Die Behörden sind nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. den ähnlichen Regelungen der Bundesländer zur Auskunft verpflichtet. Sie behandeln solche Anfragen unserer Erfahrung nach durchaus unterschiedlich. Wir gehen davon aus, dass die Behörden in den meisten Fällen die beantragten Energieausweise herausgeben.

Kann jede:r eine Anfrage stellen?

Ja. Alle Menschen haben das gleiche Recht, die Dokumente zu erhalten - unabhängig vom Alter, Wohnort oder Staatsangehörigkeit.

Wie viele Anfragen kann ich stellen?

Wir empfehlen, pro Behörde nur eine Anfrage zu stellen. Hintergrund ist, dass wir vermeiden wollen, dass Kosten entstehen (siehe nächste Frage). Anfragen bei unterschiedlichen Behörden sind unbegrenzt möglich.

Kosten Auskünfte Geld?

Grundsätzlich sind einfache Anfragen kostenfrei. Da Sie pro Anfrage nur einen Energieausweise abfragen, sollte die Auskunft als “einfach” gelten und damit ohne Gebühren bleiben. Der Anfragetext enthält aber zur zusätzlichen Absicherung den Hinweis, dass die Behörden die Anfragenden vor der Beantwortung der Anfrage kontaktieren müssen, falls Kosten anfallen sollten.

Wie schnell bekomme ich Auskunft?

Laut Umweltinformationsgesetz (UIG) muss innerhalb eines Monats Auskunft erteilt werden. 

Schickt mir die Behörde auf jeden Fall einen Energieausweis?

Es kann vorkommen, dass der Behörde der Energieausweis nicht vorliegt. Für diesen Fall enthält die Anfrage die Bitte, die Anfrage an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Außerdem kann es in einigen Fällen vorkommen, dass es keinen Ausweis gibt, weil ein Gebäude denkmalgeschützt ist.

Was mache ich mit der Antwort der Behörde?

Wenn Ihnen das Amt antwortet, veröffentlichen Sie diese Antwort bitte beim Klima-Gebäude-Check, damit auch andere sie sehen können! Dafür loggen Sie sich mit dem Passwort, das sie bei der Einreichung der Anfrage generiert haben, auf der FragDenStaat-Internetseite ein: https://fragdenstaat.de/account/login/. Antwortet das Amt auf digitalem Weg, finden Sie die Antwort direkt in ihrem Account und können Sie mit wenigen Klicks ggf. schwärzen und veröffentlichen. Bekommen Sie eine Antwort per Post, klicken Sie bei Ihrer Anfrage auf „Post erhalten“. Scannen Sie Dokumente, die Sie per Post bekommen, am besten ein oder fotografieren Sie diese ab. Dann können Sie diese genauso schwärzen und veröffentlichen und so für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Je mehr Menschen das tun, desto mehr Informationen finden alle beim Klima-Gebäude-Check.

Dürfen die Dokumente veröffentlicht werden?

Ja. Dokumente, die zugeschickt werden, dürfen auch (ggf. gescannt oder abfotografiert) veröffentlicht werden. Dabei sollten personenbezogene Daten geschwärzt werden. Das ist mit Tools auf der Plattform ganz einfach möglich. Mehr Details dazu im Forum.

Was tue ich, wenn die Dokumente mit Verweis auf den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz) nicht zugesandt werden?

Sie können die Behörde darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten geschwärzt werden können. Enthalten die Dokumente solche Daten, müssen die übrigen Teile trotzdem zugesendet werden.

Die Behörde will den Ausweis nicht schicken, da dieser aushängt. Was ist zu tun?

Sie können versuchen die Behörde zu überzeugen, dass Sie Ihnen den Energieausweis zuschicken muss. Dafür haben wir einen beispielhaften Textbaustein entworfen:

Textbaustein: Energieausweis hängt aus und wird mir nicht zugeschickt

Dieser Textbaustein bezieht sich auf das UIG und nicht auf die jeweiligen Landesgesetze/LandesUIG. Trotzdem kann der Text Ihnen Bausteine für Ihre Argumentation gegenüber der Behörde bieten. Bitte passen Sie die zitierten Gesetzestexte entsprechend an und konkretisieren Sie ihn mit Blick auf ihre persönliche Situation.

 

Ich weise Sie darauf hin, dass jede Person nach § 3 I UIG einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen hat.

Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so darf dieser nur aus gewichtigen Gründen auf andere Art gewährt werden (§ 3 II 2 UIG). Auf eine schon bestehende Möglichkeit des Informationszugangs darf in den Fällen verwiesen werden, in denen Umweltinformationen dem Antragsteller bereits auf andere, leicht zugängliche Art, zur Verfügung stehen (§ 3 II 4 UIG).

Soweit Sie die von mir verlangte Übersendung des eingescannten Energieausweises ablehnen und mich auf die persönliche Inaugenscheinnahme des im Gebäude ausgehängten Energieausweises verweisen, dürfte es sich hierbei schon um keine „andere, leicht zugängliche Art [des Informationszugangs]“ im Sinne des § 3 II 4 UIG handeln. Für mich, wie auch für viele andere Bürger:innnen, kann es aus zahlreichen Gründen (u.a. körperlicher Behinderungen, Alter, Krankheit, wirtschaftlicher Situation) einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten, das betreffende Gebäude physisch aufzusuchen, dort den Energieausweis ausfindig zu machen, diesen in Ruhe zur Kenntnis zu nehmen sowie nach Möglichkeit auch für die genauere spätere Auswertung zu vervielfältigen. Dass dies nicht dem gesetzlich geforderten uneingeschränkten und faktisch möglichst ungehinderten Informationszugang entspricht, liegt auf der Hand.

Überwiegende behördliche Interessen für den Verweis auf den Aushang im Gebäude gegenüber der verlangten Bereitstellung als E-Mail-Scan sind demgegenüber nicht ersichtlich. Ein entsprechend gewichtiger Grund kann vorliegen, wenn die Umsetzung des Antrags zu einer schweren und nicht hinnehmbaren Beeinträchtigung der weiteren, gesetzlich vorgesehenen Aufgaben der informationspflichtigen Stelle führt, insbesondere wenn die verlangte Bereitstellungsweise der Informationen zur nicht kurzfristigen Hauptbeschäftigung des befassten Mitarbeiters würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1996 - 7 C 64/95). Dies ist angesichts des überschaubaren Aufwands hier fernliegend.

Der Verweis auf den Aushang im Gebäude widerspricht auch der Systematik sowie Sinn und Zweck des Gesetzes. So regelt insbesondere § 10 III 1, 2 UIG, auf den § 3 II 4 UIG verweist, dass die Verbreitung von Umweltinformationen in für die Öffentlichkeit verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten erfolgen. Hierzu sollen insbesondere elektronische Kommunikationsmittel verwendet werden. Daraus ergibt sich, dass – soweit Sie in rechtmäßiger Weise auf eine bereits bestehende allgemeine Möglichkeit des Informationszugangs verweisen möchten –, dieser Informationszugang elektronisch erfolgen soll. Dort, wo diese Möglichkeit nicht vorhanden ist, muss eine Form des Informationszugangs eröffnet werden, die dem möglichst nahe kommt und barrierefrei ist. Dem entspricht der von mir verlangte Zugang zum Energieausweis als E-Mail-Scan. Der Verweis auf den Aushang im Gebäude setzt sich demgegenüber zu den gesetzlichen Regelungen in deutlichen Widerspruch.

Ich bitte Sie daher, mir nun die Kopie des Ausweises in der von mir beantragten Form zukommen zu lassen.

 

Falls Sie tatsächlich in der Nähe wohnen und Sie den Weg auf sich nehmen wollen, können Sie zur Behörde fahren und den Energieausweis abfotografieren. Im Anschluss können Sie diesen bei Ihrer Anfrage unter Post erhalten hochladen. Es ist aber zu beachten, dass die Aushänge in Gebäuden meist nicht vollständig sind.

Darf das Amt meine Adresse an Dritte weitergeben?

Nein, das ist nicht zulässig.

Woher haben Sie die Adressen der Gebäude?

Die Adressen kommen aus der Datenbank der Open Street Map, wo sie als öffentliche Gebäude eingetragen wurden. Dort können Sie – ähnlich wie in der Wikipedia – ggf. falsche Eintragungen zu Gebäuden aktualisieren.

Ich finde eine zuständige Behörde nicht. Wie kann ich sie hinzufügen?

Sie können hier eine neue Behörde vorschlagen.

Wieso werden die Energieausweise von öffentlichen Gebäuden abgefragt?

Öffentliche Gebäude unterliegen einer sogenannten energetischen Vorbildfunktion. Das heißt: der Bund, die Länder und auch die Städte und Kommunen sollen mit gutem Beispiel vorangehen, ihren Energiebedarf zu senken und gleichzeitig weniger klimaschädliche Emissionen zu produzieren. Seit Jahren passiert hier allerdings viel zu wenig. Anfragen der Deutschen Umwelthilfe haben gezeigt, dass viele öffentliche Gebäude die Anforderungen der Pariser Klimaziele nicht erfüllen, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Deshalb wollen wir mit dem Klima-Gebäude-Check deutlich machen, wo Energie und Steuergelder verschwendet und das Klima weiter angeheizt wird.

Was sind öffentliche Gebäude?

Als öffentliche Gebäude definieren wir alle Gebäude, die von staatlichen Einrichtungen genutzt werden.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist vor allem ein Informationsträger zur energetischen Qualität eines Gebäudes. Seit 2009 ist er innerhalb Deutschlands für fast alle Gebäude Pflicht. Er gibt Auskunft zur Energieeffizienz eines Gebäudes für Strom und Wärme und vergleicht diese mit den gesetzlichen Anforderungen. So lässt sich leicht erkennen, ob ein Gebäude die Anforderungen erfüllt, oder nicht. Grundsätzlich muss jedes Gebäude einen Energieausweis haben, es sei denn das Gebäude steht unter Denkmalschutz oder es handelt sich um ein öffentliches Gebäude, welches vor dem 01.05.2014 angemietet wurde. Wenn ein Energieausweis nach 10 Jahren seine Gültigkeit verliert oder umfassende Sanierungs- oder Baumaßnahmen am Gebäude vorgenommen werden, muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Um einen Überblick über den energetischen Zustand unserer Gebäude zu erlangen, ist es wichtig, dass möglichst alle einen Energiebedarfsausweis vorweisen können.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkosten-Abrechnungen der letzten drei Jahre und gibt die tatsächlich verbrauchte Energiemenge an. Er sagt also mehr über das Verhalten der Nutzer*innen aus als über den Zustand des Gebäudes. Besser ist der Bedarfsausweis: Dieser gibt den energetischen Zustand eines Gebäudes wieder, da der Energiebedarf unabhängig von den Nutzer*innen durch die genaue Erfassung aller relevanten Bauteile berechnet wird. Nur so lassen sich verbindliche Aussagen zur energetischen Qualität eines Gebäudes machen. Deshalb fordert die Deutsche Umwelthilfe die Abschaffung des Verbrauchsausweises. Leider werden häufig lediglich Verbrauchsausweise angefertigt, da diese günstiger und schneller zu erstellen sind.

Welche Informationen muss ein Energieausweis enthalten?

Ein Energieausweis muss neben den Informationen zum Energiebedarf bzw. -verbrauch Informationen zum Baujahr und Gebäudetyp, Angaben zu den wesentlichen Energieträgern für Wärme und Strom sowie weitergehende Modernisierungsempfehlungen enthalten. Da sich im Laufe der Zeit die Vorgaben, welche Daten erfasst werden müssen, verändert haben oder andere Angaben freiwillig sind, enthält nicht jeder Energieausweis die gleiche Menge an Informationen. Manchmal sind Energieausweise auch schlicht unvollständig. Um die entsprechenden Informationen im Ausweis zu finden, können Sie sich hier unsere Vorlage anschauen.

Worauf sollte ich bei den erhaltenen Angaben achten?

Wenn Sie einen Energieausweis von der Behörde erhalten haben, sollten Sie als Erstes überprüfen, ob die personenbezogenen Daten, also die Angabe zum Aussteller und die Unterschrift, schon geschwärzt wurden. Wenn nicht, sollten Sie dies tun. Als Nächstes sollten Sie nachschauen, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsweis handelt und dann die benötigten Daten mit Hilfe der Eingabemaske hochladen. Wo Sie die Daten im Ausweis finden, können Sie hier einsehen.

Schließlich lohnt sich noch einen Blick auf die Antwort der Behörde: Hier wird häufig angegeben, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder ob eine Anmietung durch Dritte vor dem 01.05.2014 erfolgt ist. In diesen Fällen besteht leider keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.

Wie kommt die Bewertung der Energieausweise zustande?

Abweichend von Vergleichswerten, die in den Energieausweisen angegeben werden, verwenden wir für den Klima-Gebäude-Check eine andere Skala. Diese beruht nicht auf den gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern auf der Kompatibilität des Gebäudes beruht mit den Klimazielen:

  • Gebäude, die unter 70 kWh pro m2 im Jahr benötigen, bekommen eine grüne Karte und sind annähernd mit den Klimazielen vereinbar.
  • Gebäude, die zwischen 70 und 140 kWh pro m2 im Jahr benötigen, bekommen eine gelbe Karte. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf.
  • Gebäude, die über 140 kWh pro m2 im Jahr benötigen, bekommen eine rote Karte. Hier werden Energie und Steuergelder verschwendet und das Klima angeheizt – es muss dringend nachgebessert werden.
Was ist das Ziel dieser Aktion?

Die Deutsche Umwelthilfe und FragDenStaat wollen, dass sich die öffentliche Hand endlich verbindlich zu ihrer Vorbildfunktion bekennt und für alle Gebäude einen gültigen Energiebedarfsausweis und einen Sanierungsfahrplan vorlegt, der den Anforderungen an einen klimaneutralen öffentlichen Gebäudebestand bis 2030 entspricht.

Denn wirksamer Klimaschutz kann nicht alleine durch Privatpersonen gestemmt werden. Die öffentliche Hand hat erstens eine klare Vorbildfunktion – und kann zweitens einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudebereich leisten.

Um überhaupt eine geeignete Datenbasis zu haben, anhand der der energetische Zustand öffentlicher Liegenschaften beurteilt werden kann, fordern wir, flächendeckend den Energiebedarfsausweis mit einer einheitlichen Berechnungsmethode vorzuschreiben. Das derzeitige Nebeneinander von Bedarfs- und Verbrauchsausweis ist undurchsichtig, unverständlich und fachlich nicht sinnvoll.

Gab es schon mal eine vergleichbare Kampagne?

FragDenStaat hat bereits mehrere erfolgreiche Kampagnen auf Basis von Informationsfreiheitsgesetzen durchgeführt, unter anderem zu Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag und zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung.

Weitere Informationen zur Funktionsweise von FragDenStaat finden Sie hier.

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