Wie ist die Lage?

Die Menschenrechte gelten für alle. Keine Person darf in Länder abgeschoben werden, in denen ihr ernsthafte Gefahren drohen. Wo aber droht Gefahr? Das ist oft umstritten. Deswegen erstellt das Auswärtige Amt Lageberichte für die wichtigsten Herkunftsländer von Schutzsuchenden.

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„Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“

Die Lageberichte des Auswärtigen Amts sind Grundlage für fast alle Asylverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten. Sie sind nicht öffentlich zugänglich und als Verschlusssache eingestuft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist Anwält:innen sogar auf eine mögliche Strafbarkeit hin, sollten sie die Berichte weitergeben. Deswegen sorgen wir jetzt gemeinsam mit Pro Asyl selbst für Transparenz.

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Zu den bisher befreiten Lageberichten
 

Das Auswärtige Amt stuft die Lagebericht zwar als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ ein. Bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird aber regelmäßig nur ein kleiner Teil geschwärzt und der Rest herausgegeben. Wenn ihr Fragen zur Kampagne habt oder Hilfe mit eurer Anfrage - etwa bei Rückfragen des Auswärtigen Amts - benötigt, meldet euch jederzeit.

vorherige Berichte

Lageberichte enthalten die Einschätzungen des Auswärtigen Amts zur Menschenrechtslage in einem Land. Wir haben in der Vergangenheit beispielsweise die Lageberichte zu Afghanistan und Syrien veröffentlicht. Hier gibt es außerdem eine Sammlung älterer Lageberichte.

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Alle bisher befreiten Lageberichte