Baden-Württemberg
In Baden Württemberg sind Prüfungsbehörden vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes leider komplett ausgeschlossen. Die Landesregierung will die Aufgaben bisher nicht veröffentlichen. Begründung: Urheberrecht. Vergangene Prüfungsaufgaben darfst Du allerdings bei Deiner Schule einsehen.