Baden-Württemberg

In Baden Württemberg sind Prüfungsbehörden vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes leider komplett ausgeschlossen. Die Landesregierung will die Aufgaben bisher nicht veröffentlichen. Begründung: Urheberrecht. Vergangene Prüfungsaufgaben darfst Du allerdings bei Deiner Schule einsehen.

Frag doch bei einem Abgeordneten in Baden-Württemberg nach, warum Prüfungsaufgaben bisher nicht öffentlich sind!