Bayern

In Bayern gibt es kein Informationsfreiheitsgesetz. Du kannst aber trotzdem eine begründete Anfrage stellen. Das Ministerium kann dir die Aufgaben auch ohne gesetzliche Grundlage zur Verfügung stellen. Einige Aufgaben sind auch schon öffentlich einsehbar - jedoch teilweise ohne Lösungen.

Die angefragten Prüfungen können aufgrund des Urheberrechts nicht veröffentlicht werden. Auf der Anfrageseite ist daher ein entsprechender Hinweis zusehen. Jede Person muss eine eigene Anfrage stellen, um Zugriff auf die Dokumente zu erhalten. Natürlich ist es erlaubt, private Kopien untereinander zu tauschen.

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