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Aktenzeichen
20 F 9.11
Datum
16. September 2011
Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Gesetz
Sonstige
Sonstige

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 16. September 2011

20 F 9.11

Das Bundesverwaltungsgericht stellt ein Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts über die Rechtswidrigkeit einer ministeriellen Sperrerklärung nach Rücknahme der Beschwerde ein. (Quelle: LDA Brandenburg)

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT

BVerwG 20 F 9.11

OVG 13a F 3/11

BESCHLUSS

In der Verwaltungsstreitsache

  • 2 -

hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. September 2011 durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bumke als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 3 VwGO

beschlossen: Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Gründe:

1 Der Beigeladene hat seine Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwal-

tungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juli 2011 mit Schrift- satz vom 9. September 2011 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzu- stellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO.

Dr. Bumke