Information
- Aktenzeichen
- 20 F 9.11
- Datum
- 16. September 2011
- Gericht
- Bundesverwaltungsgericht
- Gesetz
- Sonstige
Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 16. September 2011
20 F 9.11
Das Bundesverwaltungsgericht stellt ein Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts über die Rechtswidrigkeit einer ministeriellen Sperrerklärung nach Rücknahme der Beschwerde ein. (Quelle: LDA Brandenburg)
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BVerwG 20 F 9.11
OVG 13a F 3/11
BESCHLUSS
In der Verwaltungsstreitsache
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hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. September 2011 durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bumke als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 3 VwGO
beschlossen: Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe:
1 Der Beigeladene hat seine Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwal-
tungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juli 2011 mit Schrift- satz vom 9. September 2011 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzu- stellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO.
Dr. Bumke