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Information

Aktenzeichen
T-467/09
Datum
2. Juli 2010
Gericht
Gericht der Europäischen Union
Gesetz
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Beschluss: Gericht der Europäischen Union am 2. Juli 2010

T-467/09

Der Kläger begehrte Zugang zu der Konformitätsstudie betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2003/35 in deutsches Recht. bei der Kommission. Nach dem Zweitantrag des Klägers gewährte die Kommission teilweisen Zugang zur Konformitätsstudie und stellte deren Inhaltsverzeichnis zur Verfügung. Die weitere Offenlegung lehnte die Kommission und Verweis auf den Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten sowie den Schutz von Entscheidungsprozessen ab. Das danach vom Kläger geführte Klageverfahren erklärte das Gericht für erledigt, nachdem die Kommission den beantragten Zugang gewährt hatte. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales Internationale Beziehungen Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen

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InfoCuria                                                    http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&... BESCHLUSS DES GERICHTS (Zweite Kammer) 2. Juli 2010(*) „Zugang zu Dokumenten der Organe – Antrag auf Zugang zur Konformitätsstudie betreffend die Umsetzung der Richtlinie über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme in deutsches Recht – Teilweise Verweigerung – Rücknahme der angefochtenen Handlung – Erledigung der Hauptsache“ In der Rechtssache T‑467/09 Dierk Stelzer, wohnhaft in Berlin (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Weiland, Kläger, gegen Europäische Kommission, vertreten durch F. Hoffmeister und C. Ten Dam als Bevollmächtigte, Beklagte, wegen Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 6. August und 29. September 2009, mit denen dem Kläger der Zugang zur Konformitätsstudie betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. L 156, S. 17) in deutsches Recht verweigert wurde, erlässt DAS GERICHT (Zweite Kammer) unter Mitwirkung der Präsidentin I. Pelikánová, der Richterin K. Jürimäe und des Richters S. Soldevila Fragoso (Berichterstatter), Kanzler: E. Coulon, folgenden Beschluss Vorgeschichte des Rechtsstreits und Verfahren 1  Mit Schreiben vom 6. Juli 2009 beantragte der Kläger, Herr Dierk Stelzer, bei der Kommission den Zugang zur Konformitätsstudie, einem Dokument, in dem die Umsetzung der Richtlinie 2003/35 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme in deutsches Recht beurteilt wird (im Folgenden: Konformitätsstudie). Dieses Dokument war vom Unternehmen Milieu Ltd & COWI im Rahmen einer Voruntersuchung der Kommission über die Zweckdienlichkeit einer Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen seine Umsetzungsverpflichtung erstellt worden. 1 von 3                                                                                                              29.12.2011 09:39
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