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Aktenzeichen
8 A 592/03
Datum
25. Juni 2003
Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 25. Juni 2003

8 A 592/03

Nach Erledigung in der Hauptsache erklärt das Oberverwaltungsgericht das angefochtene Urteil der Vorinstanz für wirkungslos und stellt das Verfahren ein. (Quelle: LDA Brandenburg)

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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 592/03                                           Seite 1 von 1 Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 592/03 Datum:                   25.06.2003 Gericht:                 Oberverwaltungsgericht NRW Spruchkörper:            8. Senat Entscheidungsart:        Beschluss Aktenzeichen:            8 A 592/03 Vorinstanz:              Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 4502/02 Tenor:                   Das Verfahren wird eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. November 2002 ist unwirksam. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,-- Euro festgesetzt. Gründe:                                                                                     1 Nachdem die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für                 2 erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und das angefochtene Urteil für wirkungslos zu erklären (§ 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO). Die Kostenentscheidung beruht auf § 161 Abs. 2 VwGO. Es entspricht billigem                 3 Ermessen, der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, weil sie dem Klagebegehren dadurch entsprochen hat, dass sie dem Kläger Einsicht in die vollständigen Wahlergebnisse derjenigen Wahl gewähren wird, an der der Kläger teilnimmt. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG.                                4 Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§§ 92 Abs. 3 Satz 2, 158 Abs. 2 VwGO).                   5 6 http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2003/8_A_592_03beschluss20030625.... 26.03.2011
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