Information

Aktenzeichen
BW OLG 8 W 222.12 2012 LPG
Datum
22. Juni 2012
Gericht
Oberlandesgericht Stuttgart
Gesetz
Gesetz über die Presse (Landespressegesetz) – Baden-Württemberg
Gesetz über die Presse (Landespressegesetz) – Baden-Württemberg

Beschluss: Oberlandesgericht Stuttgart am 22. Juni 2012

BW OLG 8 W 222.12 2012 LPG

Ein berechtigtes Interesse besteht hier, weil das Einsichtsgesuch auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen über eine Grundstücksübertragung unter Familienangehörigen im Vorfeld der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Übertragenden zielt und somit der von dem Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 2 GG) erfassten publizistischen Vorbereitungstätigkeit zuzuordnen ist (BVerfGE 50, 234, 240). Das Interesse der Presse erweist sich als gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Eingetragenen dann als vorrangig, wenn es sich um eine Frage handelt, die für die Öffentlichkeit von Interesse ist und wenn die Recherche der Aufbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient

Grundbuch Vermögensübertragungen zwischen Angehörigen einer Unternehmerfamilie Insolvenz

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