Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 16. Januar 2020

13 ME 394/19

Inhalt einer Veröffentlichung auf der Grundlage von § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch kann auch eine detaillierte Schilderung der festgestellten Mängel sein. Eine solche Veröffentlichung ist nicht zu beanstanden, wenn sie inhaltlich richtig ist und möglichst schonend für den Betroffenen erfolgt sowie dem Zweck der Vorschrift dient. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

Verbraucherinformationsgesetz

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 16. Januar 2020

2 ME 70/719

Das Oberverwaltungsgericht weist die Beschwerde einer Gastronomin gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück. Diese hatte die Gewährung einer Auskunft über die lebensmittelrechtliche Prüfungen in dem Betrieb der Gastronomin bzw. die Herausgabe entsprechender Kontrollberichte für rechtmäßig erklärt. Bei den Kontrollberichten handelt es sich um Daten über festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von den einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Veröffentlichung solcher Kontrollberichte über die Plattform "Topf Secret" ist zulässig; dabei handelt es sich um die Teilnahme an einer grundrechtlich geschützten gesellschaftlichen Diskussion. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen

Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

14 PS 4/19

In dem diesem Zwischenverfahren zugrunde liegenden Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig begehrt der Kläger die Verpflichtung der Beklagten, Unterlagen aus einem Verfahren über die Bauartzulassung von Geschwindigkeitsmessgeräten offenzulegen. Ob der Ausschlusstatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dem begehrten Informationszugang entgegenstehen, konnte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht ohne Einsicht in die streitgegenständlichen Unterlagen beurteilt werden. Der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts stellt im Rahmen des Zwischenverfahrens fest, dass die vorgelegte Sperrerklärung teilweise nicht rechtmäßig war. (Beschlusstext ist nicht veröffentlicht) (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Veröffentlichung von Informationen Ablehnungsbegründung

Verbraucherinformationsgesetz

Urteil: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 27. Februar 2018

2 LC 58/17

Das Oberverwaltungsgericht schließt sich der vorherigen Instanz nicht an, die der Auffassung war, dass es sich bei Informationen über die Transport- und Schlachtbedingungen von Nutz- und Schlachttieren (hier: Puten) um Umweltinformationen handelt, die unter den Anwendungsbereich des Umweltinformationsgesetzes fallen. Derartige Informationen stellen vielmehr Daten über unter Umständen nicht zulässige Abweichungen vom nationalen und unionsrechtlichen Lebens- und Futtermittelrecht und über die Herstellung von Erzeugnissen im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes dar, sodass sie dessen Anwendungsbereich unterfallen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Anwendungsbereich/Zuständigkeit

-

14 PS 4/17

- (Quelle: LDA Brandenburg)

-

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Urteil: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 31. Mai 2017

10 LC 88/16

(liegt nicht vor) (Quelle: LDA Brandenburg)

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 19. November 1997

7 L 5672/96

Nicht jede entfernte Maßnahme, die mittelbar dem Schutz der Umwelt dient, ist vom Umweltinformationsbegriff des Umweltinformationsgesetzes umfasst. Lediglich mittelbar dem Schutz der Umwelt dienende Maßnahmen wie die hier strittige Förderung nach einem Wirtschaftsförderungsfonds (ökologischer Bereich) fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes; es besteht kein Anspruch auf Informationen zu den entsprechenden Bewilligungsverfahren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung

Niedersächsisches Pressegesetz (NPresseG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 24. September 1990

NDS OVG 5 M 28/90 1990 LPG

Dem Dienstherrn ist es nicht schlechthin verboten, Auskünfte über Disziplinarverfahren seiner Beamten zu erteilen. Ein solches Verbot kann nur angenommen werden, wenn die Abwägung der verschiedenen schutzwürdigen Interessen des Beamten mit dem schutzwürdigen Interesse der Allgemeinheit ergibt, daß dem Interesse an der Auskunftserteilung kein Übergewicht zuzubilligen ist.

Geheimhaltung Dienstherr Auskunftserteilungsverbot Disziplinarverfahren Beamter Interessenabwägung

Niedersächsisches Pressegesetz (NPresseG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 20. Februar 2013

NDS OVG 5 LA 101.12 2013 LPG

§ 4 Abs. 1 NPresseG gestattet der Polizei, die Presse sachlich und objektiv über ein Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte zu informieren. Das kann im Einzelfall auch dann gelten, wenn aufgrund der geringen Größe der betroffenen Dienststelle eine Identifizierung der beschuldigten Beamten möglich ist. Ein Verstoß gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht liegt nicht vor, wenn die Presseinformation von § 4 Abs. 1 NPresseG gedeckt ist.

Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte Kriminaloberkommissar

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