Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 28. Januar 2022

1 K 1846/21

Wenn ein Antrag auf Informationszugang als erledigt erklärt wird, darf keine ablehnende Sachentscheidung mehr ergehen. Die Erledigung kann formlos erklärt werden, da der Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg an keine Formerfordernisse geknüpft ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 30. November 2021

10 K 4047/20

Nach Landesinformationsfreiheitsgesetz besteht ein Anspruch auf Auskunft über einen zwischen einer Gemeinde und einer privaten Firma geschlossenen Grundstückskaufvertrag. Die Regelung in § 38 der Gemeindeordnung findet hier - auch analog - keine Anwendung. Die Einsicht in Grundstückskaufverträge einer Gemeinde bewirkt nicht zwingend nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Gemeinde im Wirtschaftsverkehr. Grundstückskaufverträge einer Gemeinde mit einem Dritten sind nicht per se Geschäftsgeheimnisse in dem Sinne des § 6 S. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg. Die in Anspruch genommene öffentliche Stelle beziehungsweise der betroffene Dritte muss konkret und substantiiert deutlich machen, inwiefern sich dessen Wettbewerbssituation durch die Offenlegung nachhaltig verschlechtern würde. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften

Umweltverwaltungsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 16. Juni 2021

1 K 2808/19

Zugang zu artenschutzrechtlichen Gutachten eines Unternehmens zu einem Windprojekt im Schwarzwald-Baar Kreis wurde im Widerspruchsverfahren ereilt, da eine Abwägung nach Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg möglich ist und ergeben hat, dass das Informationsinteresse dem privaten Interesse der Firma überwiege. Der Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze erstreckt sich nicht auf die Regelung der Weiterverwendung der zugänglich gemachten Informationen. Lizenz- oder urheberrechtliche Fragestellungen bei der Weiterverwendung der Informationen gehören nicht zum Prüfungsgegenstand der informationspflichtigen Stelle. Zu prüfen ist, ob bei Zugänglichmachung der Information das Urheberrecht verletzt wird. (Quelle: LDA Brandenburg)

Veröffentlichung von Informationen Urheberrecht

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Beschluss: Verwaltungsgericht Freiburg am 4. Juni 2020

5 K 1473/20

Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel, Einblick in die Totenscheine von an bzw. mit Corona verstorbenen Personen zu erhalten, ab. Es begründet dies mit einer entgegenstehenden, gegenüber dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg vorrangigen und abschließenden Regelung des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg. (Quelle: LDA Brandenburg)

(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 27. März 2019

1 K 5856/17

Ein Anspruch auf Einsicht in Niederschriften von nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg ist ausgeschlossen, da die Gemeindeordnung eine vorrangige Regelung enthält, nach der den Einwohner die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen gestattet ist. Dabei handelt es sich um eine abschließende Vorschrift über den Zugang zu amtlichen Informationen in Gestalt von Niederschriften der Gemeinderatssitzungen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 15. November 2018

8 K 1996/16

Dem Zugang zur Bauakte des Nachbarn steht der im Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg verankerte Schutz personenbezogener Daten (wozu auch Sachinformationen wie Angaben zur Statik gehören) entgegen, es sei denn, die betroffene Person hat eingewilligt oder das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe überwiegt das schutzwürdige Interesse am Ausschluss des Informationszugangs. Beides war nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht gegeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 19. Oktober 2017

8 K 1889/16

Der Informationszugangsanspruch nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz besteht auch, wenn der Zugang zu amtlichen Informationen rein privatwirtschaftlichen Zwecken dient. Die Datenschutzausnahme des Gesetzes erfasst nicht die personenbezogenen Daten Verstorbener. Streitgegenstand waren Aufzeichnungen des Wertes eines Nachlasses, der unter das Fiskuserbrecht des Landes fällt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Personenbezogene Daten Antragsberechtigung Verwaltungsaufwand

Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 17. Mai 2017

1 K 1802/16

Die Entscheidung über ein Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg (LIFG) erfüllt alle Voraussetzungen eines Verwaltungsakts nach § 35 Satz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz. Informationen, die nicht verkörpert sind, wie beispielsweise das Wissen oder die Erinnerungen eines Behördenmitarbeiters oder eines Gemeinderatsmitglieds, stellen keine Aufzeichnung und damit auch keine Information i. S. v. § 3 Nr. 3 LIFG dar. Der Informationsberechtigte muss die begehrte Information so konkret und zumindest bestimmbar bezeichnen, wie es ihm nach seinem Horizont und seinem Kenntnisstand möglich ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung Ablehnungsbegründung Bestimmtheit des Antrags Entwürfe oder Vorarbeiten Anwendungsbereich/Zuständigkeit

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Freiburg am 8. November 1996

9 K 1341/95

Bei den Informationen eines Regierungspräsidiums über Abwassereinleitungen einer Betriebsstätte, unzulässige Einleitungen sowie darauf bezogene Angaben über Maßnahmen der Verwaltung handelt es sich um Umweltinformationen in Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Auch sind Informationen über abgeschlossene Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten vom Inhalt des Zugangsanspruchs umfasst. Der Zugang ist nicht generell wegen eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgeschlossen; hierdurch begründet sich keine Sperrwirkung gegenüber solchen Informationen, die bereits vor Einleitung des Verfahrens bei der Behörde vorhanden waren. Das Verwaltungsgericht verpflichtet ein Regierungspräsidium, über den Einsichtsantrag neu zu entscheiden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Schutz besonderer Verfahren Strafverfolgung

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