Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Saarländisches Mediengesetz (SMG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes am 1. April 1998

SL OVG 8 R 27/96 1998 LPG

VG: Die theoretische Möglichkeit dass die Stadt ein Auskunftsersuchen der Klägerin beantwortet hätte, könne ihrem Rechtsschutzbedürfnis nicht entgegen gehalten werden. Die Existenz eines weiteren Auskunftspflichtigen führe im übrigen ohnehin nicht zum Wegfall des Rechtsschutzinteresses. Das Informationsbedürfnis der Presse und der Bevölkerung erstrecke sich nach modernem Staatsverständnis auch und gerade auf den Bereich der Leistungsverwaltung, wo zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben öffentliche Mittel eingesetzt werden. Es komme daher für die Behördeneigenschaft der Beklagten entscheidend darauf an, ob sie als GmbH in gemeindlicher Hand mittelbar öffentliche Verwaltung ausübe. OVG: Auch unter Berücksichtigung des Berufungsvorbringens muss die Leistungsklage der Klägerin Erfolg haben; vorab kann zur Begründung auf die zutreffenden tragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bezug genommen werden.

GmbH Behördenbegriff Parkhäuser Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Geschenk für einen Landespolitiker Rechtsschutz Verwaltungsrechtsweg Eigengesellschaft

Niedersächsisches Pressegesetz (NPresseG)

Urteil: Bundesgerichtshof am 10. Februar 2005

BUND BGH III ZR 294/04 2005 LPG

Sinn und Zweck presserechtlicher Auskunftsansprüche ist es, der Presse die ihr durch Art. 5 GG garantierte Funktion im Rahmen der demokratischen Meinungs- und Willensbildung zu gewährleisten und es ihr so zu ermöglichen, ihre Informationen über Geschehnisse von öffentlichem Interesse umfassend und wahrheitsgetreu zu erhalten. Der Auskunftspflicht nach § 4 Abs. 1 NdsPresseG (bzw. den entsprechenden Bestimmungen in den Pressegesetzen der anderen Bundesländer) unterliegen auch Betriebe der kommunalen Daseinsvorsorge, die in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung geführt werden, aber unter beherrschendem Einfluß der öffentlichen Hand stehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Presseauskunftspflicht eine prinzipielle Folgerung aus der Pressefreiheit.

Kommunale Wasser- und Energieversorgung GmbH Sitzungsgelder Behördenbegriff Aufgaben der Daseinsvorsorge

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: