Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Berliner Pressegesetz

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13. März 2013

BER OVG 6 S 4.13 2013 LPG

Zieht ein Bezirksbürgermeister ihm dienstlich unterstellte Mitarbeiter seines Bezirksamtes zur Ausübung einer anzeige- bzw. genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit heran, veranlasst er sie zu einem dienstlich relevanten Handeln. Die Kenntnis, die er hierdurch zwangsläufig von den betreffenden Nebentätigkeiten erhalten hat, hat er auch in seiner Funktion als Bezirksbürgermeister erhalten. Einem presserechtlichen Auskunftsanspruch kann in einem solchen Fall nicht entgegengehalten werden, diese Kenntnis sei die Privatangelegenheit des Bezirksbürgermeisters.

Bezirksbürgermeister - Nebentätigkeit von Beamten und Angstellten

Berliner Pressegesetz

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 8. August 2013

BER OVG 6 S 27.13 2013 LPG

Hat ein Mitarbeiter Kenntnis von dienstlichen Vorgängen, die Gegenstand eines presserechtlichen Auskunftsbegehrens sind, kann die Behörde sich gegenüber dem Auskunftsverlangen nicht darauf berufen, dass ihr die begehrten Informationen nicht vorliegen.

Bezirksbürgermeister - Nebentätigkeit von Beamten und Angstellten

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: