Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Beschluss: Bundesverwaltungsgericht am 31. Oktober 1995

1 B 126.95

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin - einer Gemeinde - zurück und stellt fest, dass diese als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft keinen Informationsanspruch auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes hat. Trotz der Weite des Wortlautes des Gesetzes ("jeder") ist der Gesetzgeber von einem Anspruch natürlicher und juristischer Personen ausgegangen, weil die Umweltinformationsrichtlinie nur das Verhältnis der Bürger zum Staat betrifft, nicht aber den Informationsfluss zwischen den Behörden. (Quelle: LDA Brandenburg)

Antragsberechtigung

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Potsdam am 16. November 1998

2 L 873/98

Die Frage, ob die Klägerin - eine Gemeinde - nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz überhaupt antragsberechtigt ist, wird vom Gericht nicht entschieden, da der begehrten Einsichtnahme in die Akten eines kommunalaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens der Ausnahmetatbestand des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zum Schutz von Akten, die der Aufsicht über eine andere Stelle dienen, entgegensteht. Der Antragstellerin steht vor dem Hintergrund der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen aber ein Einsichtsanspruch aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen zu. Der Landkreis wird im Wege einer Eilanordnung zur Offenlegung der Akten verpflichtet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung Aufsichtsaufgaben

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Bundesverwaltungsgericht am 25. März 1999

7 C 21.98

Entgegen der Vorinstanz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass Informationen zur staatlichen finanziellen Förderung eines umweltverbessernden Produktionsverfahrens unter den Anwendungsbereich des Umweltinformationsgesetzes fallen. Der Umweltbegriff des Gesetzes schließt jede Tätigkeit einer Behörde ein, die dem Schutz der Umwelt dient. Dies ist auch bei den in Rede stehenden Subventionen der Fall, die zur Verbesserung des Zustands der Umwelt beitragen sollten. Auf eine Unterscheidung zwischen der Mittelbarkeit und Unmittelbarkeit einer Maßnahme kommt es nicht an. Der Informationsanspruch steht auch dem Ortsverband einer politischen Partei zu. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Begriffsbestimmung Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 7. Mai 2002

3 K 335/02

Aus dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ergibt sich kein Anspruch des Mitglieds einer Industrie- und Handelskammer auf Informationen über die Wahl zur Vollversammlung der Kammer. Dies folgt schon daraus, dass die Klägerin keine natürliche Person ist. Deshalb kann offen bleiben, in welchem Umfang die verlangten Angaben dem Informationsbegriff des Gesetzes unterfallen. Das Gesetz verpflichtet die jeweiligen Stelle jedenfalls nicht zu einer statistischen Auswertung. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 27. August 2002

3 K 3073/02

Das Verwaltungsgericht weist die Klage des Mitglieds einer Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) auf Einsicht in Unterlagen der Rechnungsprüfungsstelle ab. Die Satzung der IHK sieht ein solches Einsichtsrecht nicht vor. Das Informationsfreiheitsgesetzes ist zwar anwendbar, allerdings stellt die Haushalts- Kassen- und Rechnungslegungsordnung der Kammer eine vorrangige Regelung dar, welche die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes verdrängt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 12. März 2003

8 A 2398/02

Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund einem Kammerzugehörigen der Einblick in das detaillierte Wahlergebnis zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer verwehrt werden könnte. Zwar scheitert ein Anspruch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen im Falle der Klägerin schon daran, dass sie eine juristische Person ist. Die Auskunftserteilung dürfte danach aber im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten stehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 12. Juni 2003

8 A 4282/02

Ein Anspruch des Klägers in seiner Eigenschaft als Teil eines Organs der Industrie- und Handelskammer ergibt sich nicht aus dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dieses gewährt jeder natürlichen Person Zugang zu Informationen. Der Kläger geht aber nicht als natürliche Person vor, sondern macht von seiner Person unabhängige Rechte aus seiner organschaftlichen Rechtsstellung geltend. Allerdings stellt das Oberverwaltungsgericht fest, dass der Informationsanspruch aus der Stellung des Klägers als Mitglied der Vollversammlung folgt. Hierzu zieht das Gericht das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern heran. Die Beklagte wird verurteilt, Einsicht in den strittigen Bericht der Rechnungsprüfungsstelle zu gewähren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Antragsberechtigung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 10. Februar 2004

3 K 2/03

Der Geschäftsführer eines Mitglieds der Industrie- und Handelskammer hat auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes einen individuellen Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen der Wahl zur Vollversammlung der Kammer. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung Antragsberechtigung

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gericht der Europäischen Union am 13. April 2005

T-2/03

Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission zur vollständigen Verweigerung des Zugangs zu Verwaltungsakten über die Entscheidung in einer Wettbewerbsangelegenheit (Bankenkartell) für nichtig. Ein Organ der EU ist grundsätzlich verpflichtet, den Inhalt der im Antrag bezeichneten Dokumente konkret und individuell im Hinblick auf die Ausnahmetatbestände der Verordnung zu prüfen. Ein Abweichen von diesem Grundsatz kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der damit verbundene Verwaltungsaufwand die Grenzen dessen überschreiten würde, was vernünftigerweise verlangt werden kann. Die angefochtene Entscheidung ließ jedoch nicht erkennen, dass die Kommission die gebotene Prüfung vorgenommen hätte. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Antragsberechtigung Ablehnungsbegründung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 3. Februar 2006

26 K 1871/04

Wird eine natürliche Person als Antragstellerin von einer juristischen Person des Privatrechts vorgeschoben, um an behördliche Informationen zu gelangen, ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Antragsberechtigung

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