Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verhaltenskodex für den Zugang zu Rats- und Kommissionsdokumenten

Urteil: Gericht der Europäischen Union am 5. März 1997

T-105/95

Die Ausnahmen vom Informationsanspruch müssen eng ausgelegt werden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes nicht zu beeinträchtigen. Die Kommission muss das Interesse des Bürgers am Informationszugang gegen ihr etwaiges eigenes Interesse an der Geheimhaltung ihrer Beratungen abwägen; im Hinblick auf die Belange der Mitgliedstaaten ist sie zur Ablehnung eines Informationsantrags gezwungen, wenn dies zum Schutz des öffentlichen Interesses erforderlich ist. Die Mitgliedstaaten dürfen in diesem Sinne zwar eine Vertraulichkeit erwarten, soweit es sich um Dokumente in Bezug auf solche Untersuchungen handelt, die zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen könnten. Für jede Gruppe der entsprechenden Dokumenten sind aber die konkreten Verweigerungsgründe anzugeben. Das Gericht erklärt die Verweigerung der Kommission, Dokumente zur Prüfung eines Projekts (Errichtung Informationszentrum in einem Nationalpark) und insbesondere der Frage, ob für dieses Mittel aus dem Strukturfonds verwendet werden können, für nichtig, da die erforderliche Abwägung nicht stattgefunden hat und die Kommission sich den Geheimhaltungsbedarf der eigenen Beratungen geltend macht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Schutz besonderer Verfahren

Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen am 19. November 1997

7 L 5672/96

Nicht jede entfernte Maßnahme, die mittelbar dem Schutz der Umwelt dient, ist vom Umweltinformationsbegriff des Umweltinformationsgesetzes umfasst. Lediglich mittelbar dem Schutz der Umwelt dienende Maßnahmen wie die hier strittige Förderung nach einem Wirtschaftsförderungsfonds (ökologischer Bereich) fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes; es besteht kein Anspruch auf Informationen zu den entsprechenden Bewilligungsverfahren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Begriffsbestimmung

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