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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NRW)

Beschluss: Bundesverfassungsgericht am 28. August 2000

BUND BVfG 1 BvR 1307/91 2000 LPG

Das Oberlandesgericht hat die Anforderungen verkannt, die aus dem Grundrecht der Pressefreiheit bei der Anwendung des § 12 GBO folgen, indem es eine Anhörung der Eigentümer des Grundstücks als zwingend angesehen und den Widerspruch der Beschwerdeführerin dagegen als Verzicht auf die weitere Verfolgung des Antrags gedeutet hat. In der Folge hat es nicht weiter geprüft, ob die Beschwerdeführerin ihre Informationsinteressen hinreichend dargelegt hat. Dies ist aber Voraussetzung einer verfassungsrechtlich unbedenklichen Entscheidung über die Einsichtnahme; Einsichtsrecht darf nicht von Anhörung des Eigentümers abhängig gemacht werden.

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