Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Beschluss: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 12. Februar 2004

1 S 2.04

Das Gericht erläutert den Verfahrensablauf zum Umgang mit Akten, in denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vorhanden sind (Verwaltungsakt mit Drittwirkung). Bezieht sich ein Akteneinsichtsbegehren auf Akten (hier Bauakten), die auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so kommt die Verpflichtung zur Gewährung der Einsicht grundsätzlich nur hinsichtlich der übrigen Aktenbestandteile in Betracht. Der Kläger beabsichtigt die Verwendung der Informationen in einem Zivilprozess und muss befürchten, dass dieser abgeschlossen sein wird, bevor über die verwaltungsgerichtliche Klage entschieden ist. Das Gericht bejaht daher die Eilbedürftigkeit; eine einstweilige Anordnung ist trotz Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache gerechtfertigt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Durchführung des Antragsverfahrens Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Aussonderungen Interessenabwägung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 24. März 2004

3 K 1965/02

Die unsubstantiierten Angaben zu einer rein hypothetischen Möglichkeit der Patentierung im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung eines homöopathischen Gesundheitszentrums genügen nicht, um auf schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schließen zu können. Angesichts eines konkreten Verdachts, dass mit Steuergeldern Missbrauch getrieben wurde, überwiegt zudem das Einsichtsinteresse der Allgemeinheit, da hier öffentliche Gelder über mehrere Jahre ohne Gegenleistung aufgewandt worden waren. Auf einen unverhältnismäßigen Aufwand bei der Aussonderung schutzbedürftiger Daten kann sich die Behörde nur in Ausnahmefällen berufen, da die Datenschutzgesetze schon lange das Gebot der Datentrennung vorgeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Aussonderungen Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)

Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Urteil: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 24. Juni 2004

12 A 289/03

Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet die Eichbehörden nicht zur Auskunft über konkrete Beanstandungen bei den Füllmengenkontrollen an Fertigverpackungen verschiedener Hersteller, weil diese Informationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen und die Belange der betroffenen Unternehmen das Offenbarungsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen. Die Geheimhaltung ist für die Wettbewerbsfähigkeit von Bedeutung, weil Feststellungen zur Abfüllpraxis eines Unternehmens geeignet sind, dessen Marktstellung und das Verbraucherverhalten zu beeinflussen. Nicht jedes rechtswidrige Verhalten ist ohne Weiteres aus dem Schutzbereich des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses ausgenommen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 9. Juli 2004

26 K 4163/03

Für den Informationszugang ist es nicht relevant, in welcher Rechtsform die Gemeinde handelt. Der Begriff der Verwaltungstätigkeit ist nicht beschränkt auf ein Handeln der Exekutive in den Formen des öffentlichen Rechts. Der Verwaltungsvorgang zu der aus Spendengeltern finanzierten Amtskette eines Bürgermeisters ist offen zu legen. Durch die Offenlegung der Sponsoren werden keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bekannt. Selbst wenn dies der Fall wäre, läge ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit an der Gewährung des Informationszugangs vor. Nur wenn es sich bei einzelnen Spendern um natürliche Personen handelt, die der Offenbarung ihrer personenbezogenen Daten nicht zugestimmt haben, wäre dem Antrag nur nach einer entsprechenden Aussonderung stattzugeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Personenbezogene Daten

Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 24. August 2004

23 A 1.04

Das Verwaltungsgericht verpflichtet eine Behörde, Einsicht in Bauakten zu gewähren, soweit diese keine personenbezogenen Daten enthalten. Auf ein Allgemeininteresse an der Offenlegung der Informationen kommt es nicht an. Auch ist die Geheimhaltung der Pläne für die Wettbewerbsfähigkeit des Architekten nicht erforderlich. Das Urheberrecht steht der Herausgabe ebenfalls nicht entgegen, da es sich um einen alltäglichen Zweckbau handelt, dem es an der erforderlichen eigenschöpferischen Prägung mangelt. Unzulässig war die nicht weiter begründete Erhebung einer Widerspruchsgebühr durch die Behörde in Höhe von 500,00 DM. (Quelle: LDA Brandenburg)

Kosten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht

Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Urteil: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 31. August 2004

6 A 245/02

Der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes steht nicht entgegen, dass es sich bei Wärmelieferungsverträgen um fiskalische Hilfsgeschäfte handelt, bei denen die Vorschriften des Privatrechts anzuwenden sind. Für die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit gibt es keine sachgerechten Gründe. Das Interesse der Allgemeinheit an der Offenlegung der Wärmelieferungsverträge überwiegt zudem die weniger gewichtigen Geschäftsgeheimnisse. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung

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