Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 12. Januar 2004

19 K 3927/02

Für den Klageanspruch eines personensorgeberechtigten Elternteils auf Einsicht in Akten eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe ist nicht der Verwaltungs- sondern der Zivilrechtsweg eröffnet. Das Verwaltungsgericht verweist die Sache an das zuständige Amtsgericht und stellt fest, dass der Beklagte als juristische Person des Privatrechts keine Stelle im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Prozessuales

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG)

Beschluss: Verwaltungsgericht Potsdam am 18. Juni 2004

3 K 3918/03

Bei einer Steuerstrafsachenstatistik der Landesfinanzverwaltung Brandenburg handelt es sich nicht um Akten, die im Rahmen eines Verfahrens nach der Abgabenordnung angefallen sind. Es sind darin keine Daten enthalten, die dem Steuergeheimnis unterfallen könnten, weil kein konkreter Personenbezug hergestellt werden kann. Einer Einsichtnahme stehen weder die Abgabenordnung noch einzelne Ausnahmetatbestände des hier anzuwendenden Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung Prozessuales

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Minden am 18. August 2004

3 K 4613/03

Der Schutz personenbezogener Daten bezieht sich nur auf natürliche, nicht auf juristische Personen. Kommt es auf die Einwilligung eines Betroffenen an, ist zuerst zu prüfen, ob dem Informationsbegehren durch Aussonderungen Rechnung getragen werden kann. Auf einen unverhältnismäßigen Aufwand bei der Aussonderung schutzbedürftiger Daten kann sich die Behörde nur in Ausnahmefällen berufen, da die Datenschutzgesetze schon lange das Gebot der Datentrennung vorgeben. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Aussonderungen Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales Bestimmtheit des Antrags

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