Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)

Urteil: Gericht der Europäischen Union am 17. März 2005

T-187/03

Ein Mitgliedstaat, dessen Dokument sich im Besitz eines Organs der Europäischen Union befindet, kann dieses - bei der Einreichung des Dokuments oder auch später - ersuchen, das Dokument nicht ohne seine vorherige Zustimmung zu verbreiten. Das Ersuchen muss nicht begründet werden. Hat der Mitgliedstaat das Organ hierum ersucht, muss dieses erst die Zustimmung des Mitgliedstaats einholen, bevor es das Dokument verbreitet. Das Organ ist an die Ablehnung der Zustimmung gebunden; der Mitgliedstaat hat ein Vetorecht. Nur wenn der Mitgliedstaat im Rahmen eines Anhörungsverfahrens kein Ersuchen der Nichtverbreitung an das Organ richtet, kann dieses seinerseits prüfen, ob das Dokument zu verbreiten ist oder nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Drittbetroffenheit (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten Ablehnungsbegründung Internationale Beziehungen

Umweltinformationsgesetz (Bund), Informationsfreiheitsgesetz (Schleswig-Holstein), Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

Urteil: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 9. Juni 2005

12 A 182/02

Die Betreiberin eines Kernkraftwerks hatte gegen die vom zuständigen Ministerium beabsichtigte Herausgabe von Informationen zu einem Störfall als Drittbetroffene geklagt. Das Verwaltungsgericht erkennt keine Rechtsgrundlage für den Informationszugang: Aus der Umweltinformationsrichtlinie ergibt sich trotz abgelaufener Umsetzungsfrist (zum Zeitpunkt des Urteils war ein neues Bundesumweltinformationsgesetz zwar bereits in Kraft, galt aber nicht mehr für die Landesbehörden, während ein Landesumweltinformationsgesetz noch nicht verabschiedet war) kein unmittelbarer Anspruch, wenn dieser zu Lasten Dritter gehen würde. Das Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein wird von einer abschließenden Regelung des Atomgesetzes in Verbindung mit der Gewerbeordnung verdrängt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung

Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

Beschluss: Verwaltungsgericht Stuttgart am 12. Dezember 2005

16 K 379/05

Das Verwaltungsgericht bestätigt die Direktwirkung der noch nicht in Landesrecht umgesetzten Umweltinformationsrichtlinie, stellt aber fest, dass diese lediglich die Möglichkeit vorsieht, dass die Mitgliedstaaten das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen als Ausnahmetatbestand gesetzlich regeln. Dennoch sind die betroffenen Unternehmen nicht schutzlos, das das Landesverwaltungsverfahrensgesetz eine entsprechende Bestimmung vorsieht. Die beantragten Informationen zu Immissionen und Emissionen eines Betriebs sind jedoch nicht als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anzusehen. Da die Beklagte den Kläger inzwischen klaglos gestellt hat, wird das Verfahren eingestellt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: