Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.
Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.
Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte
Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.
Gerichtsentscheidungen
Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit
Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 3. Februar 2006
26 K 1871/04
Wird eine natürliche Person als Antragstellerin von einer juristischen Person des Privatrechts vorgeschoben, um an behördliche Informationen zu gelangen, ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 3. Februar 2006
26 K 3045/04
Wird eine natürliche Person als Antragstellerin von einer juristischen Person des Privatrechts vorgeschoben, um an behördliche Informationen zu gelangen, ist von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. Siehe auch Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 2006, AZ: 26 K 1871/04. (Quelle: LDA Brandenburg)
Urteil: Verwaltungsgericht Düsseldorf am 5. Mai 2006
26 K 721/05
Da juristische Personen des Privatrechts vom Informationszugangsrecht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen, so ist, soweit eine natürliche Person von einer juristischen Person lediglich vorgeschoben wird, um an behördliche Informationen zu gelangen, von einer unzulässigen Antragstellung durch die juristische Person selbst auszugehen. (Quelle: LDA Brandenburg)
Urteil: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 9. November 2006
8 A 1679/04
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auf die Industrie- und Handelskammer (IHK). Durch die landesgesetzliche Einräumung eines eigenständigen Informationszugangsanspruchs wird der bundesweit einheitliche Vollzug des IHK-Gesetzes durch die Kammern nicht in Frage gestellt. Es besteht zudem kein Anlass, anzunehmen, dieses Gesetz könnte durch einen absichtsvollen Regelungsverzicht eine Sperrwirkung entfalten. Auch die Wahlordnung der IHK ist keine dem Informationsfreiheitsgesetz vorrangige Regelung. Die Stellung des Klägers als Mitglied der Vollversammlung der IHK schränkt seine Antragsberechtigung als natürliche Person nicht ein. (Quelle: LDA Brandenburg)
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Konkurrierende Rechtsvorschriften Personenbezogene Daten Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Antragsberechtigung
Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: