Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)

Beschluss: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 13. Februar 2007

12 B 85/06

Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Sofortvollzug eines im Hauptsacheverfahren angegriffenen Bescheids eines Landesministeriums zur Gewährung von Akteneinsicht in Vorgänge, die ein Atomkraftwerk betreffen, ab. Offen ist bereits die Rechtsgrundlage des Bescheids über die Akteneinsicht: Das Umweltinformationsgesetz des Bundes kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine informationspflichtige Stelle des Bundes handelt; die unmittelbare Anwendbarkeit der Umweltinformationsrichtlinie ist unklar. Selbst wenn diese anwendbar wäre, fällt eine Interessenabwägung im Hinblick auf die vom Betreiber geltend gemachten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die fehlende Rückholbarkeit der Informationen im Falle einer ablehnenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu Lasten des Antragstellers aus. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Drittbetroffenheit Interessenabwägung Konkurrierende Rechtsvorschriften Prozessuales

Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH)

Beschluss: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 15. Mai 2007

12 A 233/05

Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts wird das Verfahren eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Inhaltliche Ausführungen zur Informationsfreiheit enthält der Beschluss nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Umweltinformationsgesetz (Schleswig-Holstein)

Urteil: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht am 29. November 2007

12 A 37/06

Der Öffentlichkeit steht auf der Grundlage des Schleswig-Holsteinischen Umweltinformationsgesetzes grundsätzlich ein Auskunftsanspruch über die Verwendung von Agrarsubventionen der Europäischen Union zu. Dies schließt die Nennung der Subventionsempfänger ein. Auch ein mittelbarer Umweltbezug genügt demnach, um die Voraussetzungen für das Vorliegen einer "Umweltinformation" zu erfüllen. Im Hinblick auf den eventuellen Schutzbedarf personenbezogener Daten oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, dass ein sehr großes öffentliches Interesse an der Aufklärung der Rechtmäßigkeit der Verwendung öffentlicher Mittel besteht. Sollten keine gravierenden Gründe im Einzelfall gegen die Veröffentlichung sprechen, dürfte das öffentliche Interesse überwiegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Interessenabwägung Personenbezogene Daten Begriffsbestimmung

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: