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Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin am 27. Juni 2007

2 A 136.06

Eine als juristische Person organisierte Bodenverwertungsgesellschaft ist keine Behörde im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes und nimmt auch keine hoheitlichen Aufgaben wahr, ist also auch nicht Beliehene. Die Behörde (alleinige Gesellschafterin), die sich der Verwertungsgesellschaft zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient ist somit die zuständige Antragsgegnerin für das Informationszugangsbegehren. Das Informationsfreiheitsgesetz begründet nicht selbst ein Zugriffsrecht der Behörde gegen den Beauftragten Dritten, sondern setzt das Bestehen eines solchen Rechts voraus. Dies ist auf der Grundlage des vorliegenden Geschäftsbesorgungsvertrages der Fall. Das Verwaltungsgericht verpflichtet diese Behörde daher, Zugang zu den Informationen über die Kaufpreisermittlung zu einer Liegenschaft zu gewähren. Der Herausgabe dieser Information stehen die Ausnahmetatbestände zum Schutz fiskalischer Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr, laufender Gerichtsverfahren oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht entgegen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/ Zuständigkeit Bearbeitungsfrist Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Schutz besonderer Verfahren Fiskalische Interessen

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