Informationsfreiheit gebündelt, verschlagwortet und digitalisiert.

Die Entscheidungsdatenbank setzt Rechtssprechung in den Fokus und ermöglicht fundierte Recherchen zu aktuellen und vergangenen Urteilen und Entscheidungen rundum Informationsfreiheit.

Aktives Presserecht – Argumente für Auskünfte


Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Als Teil des Projektes „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“, einer Kooperation mit Netzwerk Recherche, stärkt die Entscheidungsdatenbank das Wissen rundum Auskunftsrechte und hilft besser argumentieren zu können. Journalist*innen können für ihre Recherchen wichtige Urteile, Bescheide und Beschlüsse kostenlos im Volltext eingesehen und durchsuchen.

Gerichtsentscheidungen

Entscheidungen und Urteile im Bereich der Informationsfreiheit

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Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 22. Mai 2008

13 K 1173/07

Namen und Betriebsbezeichnungen der Empfänger von Ausfuhrerstattungen (Agrarexportsubventionen) sowie die Angaben zum jeweiligen Erstattungsbetrag sind offenzulegen. Das Gericht stellt klar, dass das Kriterium der Unmittelbarkeit oder Mittelbarkeit des Umweltschutzes gerade keinen Eingang in die Umweltinformationsrichtlinie gefunden hat und deshalb zur Abgrenzung einer Umweltinformation von anderen Informationen untauglich ist. Die Subventionierung von Agrarexporten beeinflusst die Rahmenbedingungen landwirtschaftlicher Produktion und betrifft somit Maßnahmen mit Umweltbezug. Die Informationen fallen daher unter den gesetzlich definierten Begriff der Umweltinformation. Die Angaben stellen kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis dar; das Geheimhaltungsinteresse überwiegt gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe nicht. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Konkurrierende Rechtsvorschriften Begriffsbestimmung

Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Hamburg am 24. November 2008

15 K 4014/07

Die Ausnahmetatbestände des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz sind eng auszulegen. Die Herausgabe eines Gutachtens, auf dessen Grundlage bereits ein Beschluss gefasst wurde, beeinträchtigt den behördlichen Beratungsprozess nicht mehr. Zudem ist fraglich, ob das in Rede stehende Gutachten überhaupt Rückschlüsse auf den Verlauf einer Beratung erlaubt. Fiskalische Interessen im Wirtschaftsverkehr können nur dort betroffen sein, wo der Staat wie ein Dritter als Marktteilnehmer am Wirtschaftsleben teilnimmt. (Quelle: LDA Brandenburg)

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess) Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen Fiskalische Interessen Fotokopien

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Das Projekt „Fragen und Antworten - Auskunftsrechte kennen und nutzen“ wird gefördert von: